Geprüft am 21. Oktober 2026. Format und Bestehensgrenze aus dem Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (veröffentlicht vom LMTVet) und aus dem BremHundeG, gelesen am 21. Oktober 2026. Das Verfahren kann geändert werden; der Fragenkatalog selbst ist nicht veröffentlicht.
Seit dem 1. Juli 2026 braucht in Bremen und Bremerhaven grundsätzlich jede neue Hundehalterin und jeder neue Hundehalter einen Sachkundenachweis nach § 3 des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden (BremHundeG): eine theoretische Prüfung vor der Aufnahme des Hundes und eine praktische Prüfung im ersten Jahr. Diese Seite erklärt die Theorie: 35 Fragen, eine richtige Antwort je Frage, bestanden mit mindestens 26 richtigen und mindestens 4 von 7 in jedem der fünf Bereiche. Dazu die fünf Themen, zwei Beispielfragen mit Lösung und ein Lernplan.
ProSyllabus ist eine unabhängige Lernplattform und weder mit der Senatorin für Inneres und Sport, der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, dem LMTVet, dem Magistrat Bremerhaven noch mit einer Prüferin oder einem Prüfer verbunden. Wir fassen hier die veröffentlichten Regeln zusammen; im Einzelfall entscheiden die zuständigen Behörden.
Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung (SGFV Bremen), gelesen am 21. Oktober 2026.
So ist die Theorieprüfung aufgebaut
Die Einzelheiten stehen nicht im Gesetz selbst, sondern in einem Verfahren, das die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) als Anlage zu ihrer Verwaltungsvorschrift festgelegt hat. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) veröffentlicht es auf seiner Seite für Prüferinnen und Prüfer. Danach ist die Prüfung ein Single-Choice-Test: Jede Prüfung besteht aus insgesamt 35 Fragen, sieben je Themenbereich, mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist.
Für die Beantwortung sollen grundsätzlich 45 Minuten zur Verfügung stehen. Sie können am Computer oder auf Papier geprüft werden, aber immer unter Aufsicht einer anerkannten Prüferin oder eines anerkannten Prüfers. Hilfsmittel jeder Art sind nicht zugelassen, und wer täuscht oder es versucht, hat die Prüfung nicht bestanden. Vor Beginn müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
| Merkmal | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Fragen | 35 Fragen, 7 je Themenbereich | Verfahren zur theoretischen Prüfung, Nr. 4 |
| Antworten | vier Antworten, genau eine ist richtig (Single Choice) | Verfahren zur theoretischen Prüfung, Nr. 4 |
| Zeit | grundsätzlich 45 Minuten | Verfahren zur theoretischen Prüfung, Nr. 4 |
| Form | am Computer oder auf Papier, unter Aufsicht | Verfahren zur theoretischen Prüfung, Nr. 4 |
| Hilfsmittel | keine | Verfahren zur theoretischen Prüfung, Nr. 4 |
| Bestanden | mindestens 4 von 7 in jedem Bereich und mindestens 26 von 35 insgesamt | Verfahren zur theoretischen Prüfung, Nr. 5 |
| Wiederholung | beliebig oft, in beliebigen Abständen, jeweils kostenpflichtig | Verfahren zur theoretischen Prüfung, Nr. 5 |
| Sprache | derzeit nur Deutsch | Senatorin für Inneres und Sport, FAQ Nr. 11 |
75 Prozent oder 26 von 35?
Wer im Netz sucht, liest unterschiedliche Bestehensgrenzen. Die Senatorin für Inneres und Sport schreibt auf ihrer Seite mit Fragen und Antworten, es müssten mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Das Verfahren der SGFV, nach dem die Prüferinnen und Prüfer tatsächlich auswerten, ist genauer: Bestanden hat, wer im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig hat und zusätzlich in jedem der fünf Themenbereiche mindestens 4 von 7.
26 von 35 sind 74,3 Prozent. Die Angabe der Innenbehörde passt also nicht genau: Wörtlich genommen bräuchte man mit 75 Prozent 27 von 35. Ausgewertet wird nach dem Verfahren der SGFV, also mit 26 von 35. Wichtiger ist die zweite Bedingung: Auch mit 30 richtigen Antworten fällt durch, wer in einem einzigen Bereich nur 3 von 7 schafft. Lernen Sie deshalb alle fünf Bereiche, auch das Recht, das vielen am trockensten vorkommt.
Bestehens-Check nach dem Bremer Verfahren
Tragen Sie ein, wie viele Fragen Sie in jedem der fünf Bereiche einer Probeprüfung richtig hatten. Der Check wendet die Regel aus dem Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung an: mindestens 4 von 7 in jedem Bereich und mindestens 26 von 35 insgesamt.
Das Ergebnis Ihrer echten Prüfung teilt Ihnen Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer mit.
| Ergebnis (Beispiel) | Bestanden? | Warum |
|---|---|---|
| 26 richtig, in jedem Bereich mindestens 5 | Ja | 26 von 35 erreicht, kein Bereich unter 4 |
| 25 richtig, in jedem Bereich mindestens 4 | Nein | eine Antwort zu wenig insgesamt |
| 30 richtig, im Recht nur 3 von 7 | Nein | ein Bereich unter 4 von 7 |
| 28 richtig, in jedem Bereich 4 bis 7 | Ja | beide Bedingungen erfüllt |
Die fünf Themenbereiche
Was geprüft wird, legt § 3 Abs. 2 BremHundeG fest. Die theoretische Prüfung prüft Kenntnisse in fünf Bereichen, und jeder Bereich stellt sieben der 35 Fragen. Die Themen in der dritten Spalte sind unsere Beispiele, wie wir die Bereiche beim Schreiben unserer eigenen Übungsfragen verstanden haben; eine amtliche Themenliste unterhalb der fünf Bereiche haben wir auf den amtlichen Seiten nicht gefunden.
| Bereich | Was § 3 Abs. 2 BremHundeG nennt | Typische Themen (unsere Beispiele) |
|---|---|---|
| 1 | Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts | Tierschutz-Hundeverordnung: Auslauf, Zwinger, Anbindeverbot, Wasser, Pflege; Impfung, Entwurmung |
| 2 | Sozialverhalten von Hunden, Kommunikation und Ausdrucksweise sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse | Körpersprache, Beschwichtigungssignale, Stress, Welpenentwicklung, Ruhebedarf, Rassegruppen |
| 3 | Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden sowie deren Bewältigung und Vermeidung | Kind und Hund, Begegnungen, Giftköder, giftige Lebensmittel, Hitze, Erste Hilfe |
| 4 | das tierschutzkonforme Erziehen und Ausbilden von Hunden | positive Verstärkung, Timing, verbotene Hilfsmittel, Maulkorbtraining, Rückruf |
| 5 | Rechtsvorschriften für die Haltung und den Umgang mit Hunden | BremHundeG: Sachkunde, Ausnahmen, Chip, Register, Haftpflicht, Leinenpflicht; Tierschutzgesetz, BGB |
Der Wortlaut des Bremer Gesetzes ist dabei etwas weiter als in Niedersachsen: Bremen nennt im zweiten Bereich ausdrücklich Kommunikation und Ausdrucksweise sowie die Bedürfnisse von Hunden, im dritten auch die Bewältigung und Vermeidung von Gefahrensituationen und im vierten das tierschutzkonforme Erziehen. Wer aus Niedersachsen umzieht und dort schon gelernt hat, findet vieles wieder; das Recht unterscheidet sich aber in wichtigen Zahlen.
Warum es keine offiziellen Fragen zum Herunterladen gibt
Einen veröffentlichten Fragenkatalog haben wir auf den amtlichen Seiten nicht gefunden. Die Prüfung beruht auf einem Katalog, den die SGFV freigegeben hat. Laut LMTVet melden die Prüferinnen und Prüfer der SGFV spätestens drei Werktage vor dem Termin die Zahl der Prüflinge; am Prüfungstag erhalten sie dann individuelle Prüfbögen per E-Mail. Seiten, die „die echten Bremer Prüfungsfragen“ anbieten, sollten Sie deshalb mit Vorsicht lesen.
Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Auswendiglernen eines fremden Fragebogens hilft wenig, weil die Bremer Fragen nicht öffentlich sind. Zweitens: Wer die Regeln hinter den Fragen versteht, kommt auch mit neu formulierten Fragen zurecht. Genau so sind unsere Beispielfragen unten gebaut: eigene Fragen, jede mit der Regel oder Quelle in der Erklärung.
So sehen Fragen aus: zwei Beispiele mit Lösung
Die beiden folgenden Fragen haben wir selbst geschrieben. Sie zeigen das Format der Prüfung: eine kurze Situation oder Frage, vier Antworten, genau eine richtig. Lesen Sie jede Antwort bis zum Ende, bevor Sie wählen; oft klingen zwei Antworten plausibel, aber nur eine trifft die Regel ganz.
Beispielfrage 1 · Rechtsvorschriften
Was gilt in Bremen für den Zeitpunkt der praktischen Sachkundeprüfung?
- Sie muss vor der Aufnahme des Hundes erfolgen; ein Mindestalter gibt es nicht
- Sie muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen; der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein
- Sie muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen; der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein
- Sie muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen; der Hund muss mindestens 24 Monate alt sein
Lösung anzeigen
Richtig ist C: Sie muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen; der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein. Die Senatorin für Inneres und Sport nennt beides: Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen, und der Hund muss dann mindestens 12 Monate alt sein. Vor der Aufnahme des Hundes ist nur die theoretische Prüfung abzulegen.
Eine von uns geschriebene Übungsfrage, keine amtliche Prüfungsfrage: Der Bremer Fragenkatalog ist nicht veröffentlicht.
Beispielfrage 2 · Gefahrensituationen
In Ihrem Wohngebiet wird vor ausgelegten Giftködern gewarnt. Was sollten Sie dort mit Ihrem Hund tun?
- Ihn frei laufen lassen, er erkennt Gift am Geruch.
- Ihn vorsorglich an der Leine führen.
- Ihn nur auf Rasenflächen frei laufen lassen.
- Ihn nur noch im Dunkeln ausführen.
Lösung anzeigen
Richtig ist B: Ihn vorsorglich an der Leine führen.. Die Bundestierärztekammer empfiehlt, den Hund dort, wo vor ausgelegtem Gift gewarnt wurde, vorsorglich an der Leine zu führen. Das gierige Verschlingen von Futter ist für Hunde natürlich und lässt sich nur schwer andauernd kontrollieren. Giftköder können zum Beispiel präparierte Fleischstücke, Hundeleckerli oder Kekse sein.
Eine von uns geschriebene Übungsfrage, keine amtliche Prüfungsfrage: Der Bremer Fragenkatalog ist nicht veröffentlicht.
Zahlen und Fristen, die Sie sicher kennen sollten
Im Bereich Recht helfen Zahlen und Fristen. Die folgende Übersicht fasst die Regeln zusammen, die bei einer neuen Hundehaltung in Bremen im Regelfall gelten; die Ausnahmen erklärt ein eigener Guide. Jede Zeile nennt ihre Grundlage, damit Sie im Zweifel im Gesetz nachlesen können.
| Regel | Zahl oder Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Theorieprüfung | vor der Aufnahme des Hundes | § 3 Abs. 1 BremHundeG |
| Praktische Prüfung | innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung, Hund mindestens 12 Monate alt | § 3 Abs. 1 BremHundeG; Senatorin für Inneres und Sport |
| Erleichterung für erfahrene Halter | mindestens 2 Jahre ununterbrochen Hundehaltung (oder verantwortliche Betreuung für eine juristische Person) in den 5 Jahren vor der neuen Haltung und Theorie bestanden: nur noch Praxis | § 3 Abs. 1 Satz 4 BremHundeG; FAQ der Senatorin für Inneres und Sport |
| Theorie: Fragen und Zeit | 35 Fragen, 7 je Bereich, 4 Antworten, eine richtig, grundsätzlich 45 Minuten | Verfahren zur theoretischen Prüfung |
| Theorie bestanden | mindestens 26 von 35 und mindestens 4 von 7 in jedem Bereich | Verfahren zur theoretischen Prüfung |
| Praxis bestanden | mindestens 6 von 11 Prüfungssituationen, Hund sicher geführt | Verfahren zur praktischen Prüfung |
| Mikrochip | spätestens nach Vollendung des 3. Lebensmonats, jedenfalls vor der ersten Weitergabe | § 4 Abs. 1 BremHundeG |
| Haustierregister | unverzüglich nach Aufnahme der Haltung (nicht für Welpen unter 3 Monaten) | § 5 Abs. 1 BremHundeG |
| Haftpflichtversicherung | ab Beginn der Haltung, mindestens 500.000 € Personen- und 250.000 € Sachschäden (nicht für Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts und fremder Streitkräfte) | § 6 Abs. 1 BremHundeG |
| Übergangsfrist gefährliche Hunde und Rassen nach § 7 Abs. 3 | Sachkundeprüfung bis 30. Juni 2028, wenn vor dem 1. Juli 2026 gehalten | § 20 Abs. 1 BremHundeG |
Achten Sie auf die Unterschiede zu Niedersachsen, falls Sie dort schon gelernt haben: In Bremen muss ein Hund schon nach dem dritten Lebensmonat gechippt sein, nicht erst mit sechs Monaten, und registriert wird er in einem anerkannten Haustierregister, nicht im Zentralen Register Niedersachsen.
Ein Lernplan für zwei Wochen
Der folgende Plan ist unser Vorschlag, keine amtliche Vorgabe. Er setzt etwa 30 bis 45 Minuten am Tag voraus und arbeitet jeden Bereich zweimal durch, weil die Regel „4 von 7 je Bereich“ keine Lücke verzeiht.
| Tage | Bereich | Aufgabe |
|---|---|---|
| 1-2 | Recht | BremHundeG §§ 2 bis 7 lesen, Zahlentabelle oben auswendig können |
| 3-4 | Haltung | Tierschutz-Hundeverordnung: Auslauf, Zwinger, Anbindehaltung, Wasser, Pflege |
| 5-6 | Verhalten | Körpersprache, Beschwichtigung, Stresszeichen, Ruhe- und Sozialbedürfnisse |
| 7-8 | Gefahren | Kind und Hund, Begegnungen, Gifte, Hitze, Notfälle |
| 9-10 | Erziehung | Lernen über Belohnung, Timing, verbotene Hilfsmittel, Maulkorbtraining |
| 11-12 | alle | eine Probeprüfung mit 35 Fragen in 45 Minuten, Fehler je Bereich zählen |
| 13-14 | schwächster Bereich | Lücken schließen, zweite Probeprüfung; Ziel 26 von 35 und 4 von 7 je Bereich |
Am Prüfungstag
Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Prüfung läuft unter Aufsicht; am Computer sollen Auswertung, Ergebnis und Bescheinigung unmittelbar nach der Prüfung kommen, bei der Papierform kann das später geschehen. Die Bescheinigung stellt die Prüferin oder der Prüfer nach einem verbindlichen Muster der Senatorin für Inneres und Sport aus.
Wenn es nicht klappt: Auf Verlangen erklärt Ihnen die Prüferin oder der Prüfer das Ergebnis (die Kosten dafür können Ihnen berechnet werden), und auf Verlangen erhalten Sie eine formlose Bescheinigung über die nicht bestandene Prüfung. Wiederholen dürfen Sie beliebig oft und in beliebigen Abständen; jede Prüfung kostet erneut, und das Entgelt ist auch bei Nichtbestehen fällig.
Nach der Theorie: die praktische Prüfung
Die Theorie ist der erste Schritt. Die praktische Prüfung legen Sie innerhalb des ersten Jahres mit Ihrem eigenen oder verantwortlich betreuten Hund ab, wenn er mindestens 12 Monate alt ist, an mindestens zwei Orten und in elf Prüfungssituationen. Ablauf, Kosten und die Liste der Prüferinnen und Prüfer erklärt Hundeführerschein Bremen: Kosten, Ablauf und Prüfer finden; wer keine Prüfung braucht, steht in Hundeführerschein Bremen: Ausnahmen.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung in Bremen?
35 Fragen, sieben aus jedem der fünf Themenbereiche, mit je vier Antworten, von denen eine richtig ist. Die Zeit beträgt grundsätzlich 45 Minuten.
Wie viele Fragen darf ich falsch haben?
Höchstens neun, denn bestanden ist mit mindestens 26 von 35 richtigen Antworten. Zusätzlich brauchen Sie in jedem Bereich mindestens 4 von 7.
Stimmt es, dass man 75 Prozent braucht?
Die Senatorin für Inneres und Sport schreibt „mindestens 75 Prozent“. Das Verfahren der SGFV nennt genau 26 von 35 (74,3 Prozent) und mindestens 4 von 7 je Bereich.
Gibt es den Bremer Fragenkatalog zum Download?
Auf den amtlichen Seiten haben wir ihn nicht gefunden. Die Prüferinnen und Prüfer erhalten den Katalog von der SGFV und am Prüfungstag individuelle Prüfbögen per E-Mail.
Kann ich die Theorie online zu Hause machen?
Nach dem Verfahren der SGFV findet die Prüfung unter Aufsicht einer anerkannten Prüferin oder eines anerkannten Prüfers statt, am Computer oder auf Papier. Ein Test, den Sie unbeaufsichtigt allein machen, ist keine Sachkundeprüfung.
Gibt es die Prüfung auf Englisch?
Nach der Senatorin für Inneres und Sport kann die Prüfung derzeit nur auf Deutsch abgelegt werden.
Wie oft darf ich die Theorie wiederholen?
Beliebig oft und in beliebigen Abständen. Jede Wiederholung kostet erneut.
Muss ich vorher einen Kurs besuchen?
Nein. Die Verwaltungsvorschrift empfiehlt die Vorbereitung, zum Beispiel in einer Hundeschule, schreibt sie aber nicht vor.
Weiter üben: Unser Theorie-Trainer Hundeführerschein Bremen enthält Probeprüfungen mit 35 eigenen Fragen in 45 Minuten, bewertet wie in Bremen. Wohnen Sie in Niedersachsen, gilt dort das NHundG: Für Sie ist der Theorie-Trainer Hundeführerschein Niedersachsen gedacht.
Quellen
- amtlich — Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz — Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen (Anlage 1 der VwV, veröffentlicht vom LMTVet)
- amtlich — Die Senatorin für Inneres und Sport — Hundeführerschein: Fragen und Antworten
- amtlich — LMTVet Bremen — Hundeführerschein und Prüfung (mit FAQ für Prüfer:innen und der Liste anerkannter Prüfer)
- amtlich — Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Nr. 80, S. 598 — Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (PDF)
- amtlich — Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz — Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung nach § 3 Abs. 3 BremHundeG (PDF)
- amtlich — Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Nr. 46, S. 312 — Erstes Gesetz zur Änderung des BremHundeG vom 24. März 2026 (PDF)
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