Geprüft am 30. Oktober 2026. Regeln aus der Prüfungsordnung V 4.0 vom 17. Januar 2025 (Stand 13. Mai 2026), den Mindeststandards vom 3. Mai 2024, den Qualifikationsprofilen, der VBV-FAQ und der VBV-News vom 15. Oktober 2026, gelesen am 30. Oktober 2026. Der VBV kündigt eine überarbeitete Prüfungsordnung für den 1. Dezember 2026 an.
Die VBV-Zulassungsprüfung besteht aus vier Teilen: «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» (online, 30 Minuten, CHF 400) für alle, dazu je nach Profil «Nicht-Leben» (online, 60 Minuten, CHF 100), «Krankenzusatzversicherung» (online, 30 Minuten, CHF 100) und «Leben» (mündlich, 30 Minuten, CHF 200). Bestanden ist ein Teil mit 60 % der möglichen Punkte; das Ergebnis erhalten Sie binnen 7 Tagen (Prüfungsordnung 3.73, 3.83, 5.21 bis 5.24; VBV).
Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden. ProSyllabus ist eine unabhängige Lernplattform. Wir fassen die veröffentlichten Regeln zusammen und verlinken jede Quelle. Verbindlich sind das VAG, die AVO, die Mindeststandards, die Prüfungsordnung und die Angaben des VBV in myVBV.
Prüfungsordnung 3.73, 3.83, 5.21 bis 5.24 und 8.11, gelesen am 30. Oktober 2026.
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Die vier Prüfungsteile auf einen Blick
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5 Fragen kostenlos startenDie Tabelle fasst Punkt 5.2 der Prüfungsordnung und die Gebührenordnung des VBV zusammen. Alle Teile können in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden (Prüfungsordnung 3.12).
| Prüfungsteil | Dauer | Form und Methode | Hilfsmittel | Gebühr | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|---|
| Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse | 30 Minuten | schriftlich, online mit Proctoring; Wissens- und Verständnisfragen | keine | CHF 400 | keine; ist selbst Voraussetzung für alle anderen Teile und verfällt nach 24 Monaten ohne weiteren bestandenen Teil |
| Nicht-Leben | 60 Minuten | schriftlich, online mit Proctoring; geleitete Fallarbeit (Haushalt, Motorfahrzeuge oder KMU, vom System zugeteilt) plus Wissens- und Verständnisfragen | keine | CHF 100 | bestandener Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» |
| Krankenzusatzversicherung | 30 Minuten | schriftlich, online mit Proctoring; geleitete Fallarbeit plus Wissens- und Verständnisfragen | keine | CHF 100 | bestandener Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» |
| Leben | 30 Minuten Gespräch, davor 3 Tage Vorbereitungsauftrag | mündlich: Fachgespräch mit zwei Expertinnen oder Experten auf der Grundlage einer geleiteten Fallarbeit; laut VBV «Mündliche Prüfung, Präsenz», laut Prüfungsordnung 5.232 «Präsenz oder online»; kein schriftlicher Test mit Antwortoptionen | in der Vorbereitung alle; in der Prüfung nur die eigenen, fristgerecht hochgeladenen Unterlagen | CHF 200 | bestandener Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» |
Zwei häufige Irrtümer
Der Prüfungsteil «Leben» ist eine mündliche Prüfung, und der Prüfungsteil «Krankenzusatzversicherung» dauert 30 Minuten und enthält eine geleitete Fallarbeit.
Nicht zutreffend ist: die Aussage, alle vier Prüfungsteile seien schriftliche Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragen oder der Teil «Krankenzusatzversicherung» sei ein reiner Wissenstest.
«Leben» ist ein Fachgespräch von 30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten, nach einem Vorbereitungsauftrag von 3 Tagen; die Unterlagen laden Sie bis 24 Uhr am Vortag hoch. Der VBV nennt als Prüfungsform «Mündliche Prüfung, Präsenz»; die Prüfungsordnung nennt einen definierten Prüfungsort und Zeitpunkt, «Präsenz oder online». Es ist ein mündliches Fachgespräch, kein schriftlicher Test mit Antwortoptionen. «Krankenzusatzversicherung» ist schriftlich und online mit Proctoring, dauert 30 Minuten und prüft mit geleiteter Fallarbeit sowie Wissens- und Verständnisfragen (Prüfungsordnung 5.23 und 5.24; VBV, Zulassungsprüfungen).
Die 3 Tage für den Vorbereitungsauftrag bei «Leben» sind hier nicht eingerechnet. Wie viele Fragen die echte Prüfung umfasst, veröffentlicht der VBV nicht. Nach der Registrierung finden Sie in myVBV eine kostenlose Nullserie zur Orientierung.
Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse
Diesen Teil legen alle ab. Er ist Voraussetzung für jeden Fachteil. Geprüft werden Versicherungswirtschaft (Qualifikationsprofil 4.1.1) und die für die Vermittlung wesentlichen Bestimmungen des Aufsichts- und Vertragsrechts (4.1.2), mit Wissens- und Verständnisfragen in 30 Minuten, ohne Hilfsmittel (Prüfungsordnung 5.212). Ein Zertifikat gibt es dafür nicht, und er verfällt, wenn Sie nicht innerhalb von 24 Monaten einen weiteren Teil bestehen (Prüfungsordnung 5.211; VBV-FAQ).
Nicht-Leben
60 Minuten, online mit Proctoring. Das System teilt Ihnen eine geleitete Fallarbeit aus einem der Handlungsfelder Haushalt, Motorfahrzeuge oder KMU zu; die übrigen Handlungsfelder prüft es mit Wissens- und Verständnisfragen. Inhalt: die Handlungskompetenzbereiche «Beraten der Kunden» und «Betreuen und Ausbauen des Kundenstamms» in Nicht-Leben-Situationen, die Haltungen sowie die Fachkenntnisse Nicht-Leben (Sach- und Vermögensversicherung, Personenversicherungen, Immobilien) (Prüfungsordnung 5.222). Die Prüfungsordnung erlaubt für diesen Teil auch eine Durchführung zentral an einem Ort zu einem festen Zeitpunkt.
Krankenzusatzversicherung
30 Minuten, online mit Proctoring, mit geleiteter Fallarbeit und Wissens- und Verständnisfragen, ohne Hilfsmittel. Inhalt: «Beraten der Kunden» und «Betreuen und Ausbauen des Kundenstamms» in Situationen der Krankenzusatzversicherung, die Haltungen und die Fachkenntnisse Krankenversicherung nach Qualifikationsprofil 4.4 (obligatorische Krankenpflegeversicherung, UVG, Einzel- und Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG und VVG, freiwillige Kranken(pflege)-Zusatzversicherungen nach VVG, freiwillige Zusatzversicherungen (UVG-Z), private Unfallversicherung) (Prüfungsordnung 5.242).
Leben: das mündliche Fachgespräch
«Leben» ist der einzige mündliche Prüfungsteil der Zulassungsprüfung: ein Fachgespräch, kein schriftlicher Test mit Antwortoptionen. Er findet an einem definierten Prüfungsort und Zeitpunkt statt; laut VBV-FAQ wählen Sie das Datum bei der Buchung. (Auch «Nicht-Leben» kann nach Prüfungsordnung 5.222 zentral zu einem festen Zeitpunkt durchgeführt werden.) So läuft er nach der Prüfungsordnung ab, insbesondere nach den Ziffern 5.232, 3.211, 3.52, 3.82 und 3.53 (Prüfungsordnung):
| Phase | Regel |
|---|---|
| Buchung | Sie wählen das Prüfungsdatum direkt bei der Buchung in myVBV. Laut VBV-FAQ finden die mündlichen Leben-Prüfungen mehrmals pro Monat an mehreren Tagen zentral im Prüfungszentrum in Bern statt; die Prüfungsordnung nennt einen definierten Prüfungsort und Zeitpunkt, «Präsenz oder online» (5.232b). |
| Vorbereitungsauftrag | Vor der Prüfung erhalten Sie einen Auftrag für eine Kundenberatung und haben 3 Tage Zeit, Vorbereitungsunterlagen zu erstellen. Dabei dürfen Sie alle Hilfsmittel nutzen. |
| Hochladen | Die Unterlagen müssen bis 24 Uhr des Vortags der Prüfung hochgeladen sein. Wer den Auftrag nicht erfüllt oder nicht rechtzeitig hochlädt, für den gilt die Prüfung als «nicht abgelegt»; die Gebühr wird nicht erstattet (Prüfungsordnung 3.211). |
| Fachgespräch | 30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten, auf der Grundlage einer geleiteten Fallarbeit. In der Prüfung dürfen Sie nur Ihre vorbereiteten und eingereichten Unterlagen verwenden, physisch und/oder digital. |
| Pünktlichkeit | Wer nicht oder mehr als 5 Minuten zu spät erscheint, gilt als «no show»; die Gebühr wird nicht erstattet (Prüfungsordnung 3.211). Im Videoformat gilt die Prüfung als begonnen, sobald Sie sich zum vereinbarten Termin einloggen und die Anwesenheit schriftlich bestätigen (Prüfungsordnung 3.212). |
| Bewertung | Die Expertinnen und Experten führen Protokoll, beurteilen nach der Prüfung und legen die Note gemeinsam fest; in Zweifelsfällen mit der Prüfungsleitung (Prüfungsordnung 3.52, 3.82). In den Ausstand tritt, wer Sie in einem Vorbereitungskurs unterrichtet hat, mit Ihnen verwandt oder sonst wie befangen ist, Ihr direkter Vorgesetzter ist oder zu Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört (Prüfungsordnung 3.53). |
Inhaltlich deckt das Gespräch das Beraten der Kunden und das Betreuen und Ausbauen des Kundenstamms in Leben-Situationen ab, dazu die Haltungen und die Fachkenntnisse Leben nach Qualifikationsprofil 4.3: Compliance (GwG, AIA, FATCA, KAG), Ehe- und Erbrecht, staatliche und berufliche Vorsorge, andere Sozialversicherungen, Einzellebensversicherungen in der Säule 3a und 3b, das Zusammenspiel der drei Säulen und qualifizierte Lebensversicherungen.
Bestehen, Ergebnis, Einsicht, Wiederholung
| Thema | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Bestehen | mindestens 60 % der möglichen Punkte, in jedem geforderten Prüfungsteil einzeln; einzelne Fachthemen können gewichtet sein («Fallnoten-Prinzip»), die Gewichtung steht in der Prüfung | Prüfungsordnung 3.71, 3.73, 8.11 |
| Ergebnis | binnen 7 Tagen per E-Mail; im myVBV-Account unter «KompetenzNavi» mit Prädikat und erreichten Prozentpunkten | Prüfungsordnung 3.83; VBV-FAQ |
| Einsprache | die Frist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe im Portal; Einsprache innert 30 Tagen, schriftlich, mit Anträgen und Begründung | Prüfungsordnung 3.83; Mindeststandards Art. 37 |
| Einsicht | nur vor Ort in Bern, nach Terminvereinbarung, unter Aufsicht, ohne Kopien oder Fotos, Mobiltelefon und andere elektronische Geräte abgeben; Gebühr CHF 50, vorab per Banküberweisung | Prüfungsordnung 3.9; VBV-FAQ |
| Wiederholung | nicht bestandene Teile einzeln wiederholbar, zu den gleichen Bedingungen; die Gebühr des Teils fällt erneut an | Prüfungsordnung 2.33, 8.31, 8.33 |
| Zertifikat | digital, als PDF im myVBV-Account unter «KompetenzNavi», «Zulassungsprofile»; für den generellen Teil allein keines | Mindeststandards Art. 9; VBV-FAQ |
| Nachteilsausgleich | bei Einschränkungen und Behinderungen möglich, soweit begründet und zumutbar; schriftlich beantragen, spätestens mit der Anmeldung | Prüfungsordnung 3.3 |
Online-Prüfung mit Proctoring: was Sie brauchen
Die schriftlichen Teile legen Sie orts- und zeitunabhängig ab, auf Ihrem eigenen Gerät (BYOD). Nach dem Login über einen zuvor mitgeteilten Link authentifiziert Sie das System; dann wird die Prüfung für die festgelegte Dauer freigeschaltet, und ein Proctoring-System überwacht Sie während der ganzen Zeit (Prüfungsordnung 5.212). Die genauen BYOD-Voraussetzungen stehen im Aufgebot (Prüfungsordnung 3.15). Die Prüfung gilt als begonnen, sobald Ihre Identität bestätigt ist und Sie den Startbutton gedrückt haben (Prüfungsordnung 3.212).
Vor dem Prüfungstag prüfen (unsere Checkliste nach den offiziellen Regeln)
- Stimmen Vorname, Nachname und Geburtsdatum in myVBV genau? Der VBV braucht sie für die Verifizierung vor Beginn einer Proctoring-Prüfung.
- Haben Sie die BYOD-Hinweise aus dem Aufgebot gelesen und Ihr Gerät danach eingerichtet?
- Liegen keine Hilfsmittel bereit? Für die schriftlichen Teile sind keine Hilfsmittel zulässig; KI-Tools nennt der VBV in seiner Mitteilung vom 15. Oktober 2026 ausdrücklich als unzulässig.
- Haben Sie sich die Prüfungszeit freigehalten? Ab dem Start läuft die Uhr; ein Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne entschuldbaren Grund gilt als nicht bestanden (Prüfungsordnung 3.212, 8.12).
Rücktritt, Nichterscheinen, Ausschluss
| Fall | Folge | Quelle |
|---|---|---|
| Rücktritt nach bestätigter Anmeldung, ohne entschuldbaren Grund | Prüfung «nicht abgelegt», Gebühr wird nicht erstattet | Prüfungsordnung 3.211 |
| Nicht zum mitgeteilten Zeitpunkt in die Online-Prüfung eingeloggt | wie oben | Prüfungsordnung 3.211 |
| Leben: Vorbereitungsauftrag nicht erfüllt oder Unterlagen zu spät; nicht erschienen oder mehr als 5 Minuten zu spät | wie oben | Prüfungsordnung 3.211 |
| Rücktritt nach Beginn der Prüfung ohne entschuldbaren Grund | nicht bestanden, Gebühr wird nicht erstattet | Prüfungsordnung 3.212, 8.12 |
| Rücktritt von der Anmeldung (vor dem Start) mit entschuldbarem Grund und schriftlichem Nachweis, namentlich Mutterschaft (Arztzeugnis), Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis), Todesfall im engeren Umfeld (Arzt- oder Amtszeugnis), unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst (Marschbefehl oder vergleichbarer Nachweis) | Anspruch auf einen Alternativtermin, die Gebühr gilt als bezahlt; unverzüglich per E-Mail melden | Prüfungsordnung 3.221, 3.222 |
| Unzulässige Hilfsmittel, grobe Verletzung der Prüfungsdisziplin, Versuch, Expertinnen und Experten zu täuschen | Ausschluss; bei Online-Prüfungen auch im Nachhinein, wenn die Proctoring-Aufzeichnungen und die Nachkontrolle durch die Prüfungsleitung den Verstoss nachweisen; keine Rückerstattung, nicht bestanden, neue Anmeldung nötig | Prüfungsordnung 3.41 bis 3.44 |
| Grobe Verstösse ab 1. Dezember 2026 (vom VBV angekündigt, noch nicht in der Prüfungsordnung V 4.0) | zusätzlich zum Ausschluss kann die Prüfungskommission eine Sperre von bis zu 12 Monaten für alle Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen verhängen; sie gilt ab Feststellung des Verstosses. Jede Sperre wird der FINMA gemeldet. In besonders schweren Fällen behält sich der VBV rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen vor | VBV-News vom 15. Oktober 2026 |
Nach der geltenden Prüfungsordnung wird ausgeschlossen, wer unzulässige Hilfsmittel verwendet, die Prüfungsdisziplin grob verletzt oder Expertinnen und Experten zu täuschen versucht (3.41). Für die ergänzte Fassung nennt der VBV in seiner Mitteilung vom 15. Oktober 2026 als grobe Verstösse unter anderem unzulässige Hilfsmittel wie KI-Tools oder die Hilfe Dritter, Täuschungsversuche, respektloses oder aggressives Verhalten gegenüber Expertinnen und Experten, das Umgehen von Kontrollen bei Online-Prüfungen sowie unbefugte Aufnahmen oder die Weitergabe von Prüfungsinhalten. Laut dieser Mitteilung wird die überarbeitete Prüfungsordnung am 1. Dezember 2026 auf vbv.ch publiziert (VBV-News). Bis dahin gilt die Prüfungsordnung V 4.0 vom 17. Januar 2025, Stand 13. Mai 2026.
Lernplan je Prüfungsteil
Der folgende Lernplan ist ein Vorschlag von ProSyllabus; er orientiert sich an den Qualifikationsprofilen und der Prüfungsordnung. Der VBV bietet zusätzlich seinen digitalen Lernpfad an. Wie viel Zeit Sie für jeden Block brauchen, hängt von Ihrer Erfahrung ab.
Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse (30 Minuten, ohne Hilfsmittel)
- Block 1, Versicherungswirtschaft: Grundprinzip und Einteilung der Versicherungen, Wertschöpfungskette, Risikomanagement, die drei wichtigsten Finanzierungsverfahren, Prämie.
- Block 2, Vermittlung und Aufsicht: Aufgaben und Entschädigung der Vermittler, Ermittlung des Versicherungsbedarfs, Ziele und Mittel des Vermittleraufsichtsrechts (VAG), Verhaltenspflichten (insbesondere Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung (BVV), VAG 39, VAG 41, VAG 43, VAG 45), Sanktionen, Rechtsbeziehungen zur Kundschaft, Haftung.
- Block 3, VVG: Entstehung, Dauer und Beendigung des Vertrags, Rechte und Pflichten, Regress, Anzeigepflichtverletzung, Abgrenzung zu OR und AVB.
- Block 4, Gesellschaftsrecht und Compliance: Einzelunternehmen, AG, GmbH, Handelsregister; Grundzüge von DSG, UWG und KG.
- Zum Schluss: unter Zeitdruck üben, denn 30 Minuten ohne Hilfsmittel lassen kein Nachschlagen zu.
Nicht-Leben (60 Minuten, Fall plus Wissensfragen)
- Sachversicherungen von Hausrat bis Transport: versicherte Werte, Grundgefahren, Leistungen, Unterversicherung, Abgrenzungen.
- Haftpflichtversicherungen: Haftungsgründe, Deckungen, direktes Forderungsrecht, Abgrenzungen.
- Übrige Vermögensversicherungen (Rechtsschutz, Betriebsunterbruch, Reise, Cyber, Kaution); Personenversicherungen: für Unternehmenskunden und Selbstständigerwerbende UVG, Kollektiv-Taggeldversicherungen nach VVG und die freiwillige Zusatzversicherung (UVGZ); für Privatpersonen als Ergänzung die private Unfallversicherung; Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum.
- Fallarbeit üben in allen drei Handlungsfeldern, Haushalt, Motorfahrzeuge und KMU, weil das System Ihnen eines zuteilt.
Krankenzusatzversicherung (30 Minuten, Fall plus Wissensfragen)
- Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Personenkreis, Leistungen, Sistierung der Unfalldeckung, Modelle, Kostenbeteiligung, Kündigungsmöglichkeiten und Fristen.
- UVG und die Ergänzungen nach VVG: Taggeld nach KVG und VVG, Kranken(pflege)-Zusatzversicherungen, UVG-Z, private Unfallversicherung, Abgrenzungen.
- Beratungsfälle üben: Bedarf erfassen, Lücke erkennen, passende Lösung begründen, Informationspflichten beachten.
Leben (Fachgespräch nach 3 Tagen Vorbereitung)
- Fachwissen: AHV, IV, EL, BVG, 3a und 3b, das Zusammenspiel der drei Säulen, Ehe- und Erbrecht, qualifizierte Lebensversicherungen und deren Informationspflichten.
- Die 3 Tage planen: Fall analysieren, Bedarf und Lücken darstellen, Empfehlung begründen, Unterlagen so aufbauen, dass Sie im Gespräch rasch die richtige Stelle finden.
- Rechtzeitig hochladen, spätestens bis 24 Uhr des Vortags.
- Üben Sie das Fachgespräch laut: Erklären Sie eine Empfehlung in wenigen Sätzen und begründen Sie diese auch bei Rückfragen.
Die Qualifikationsprofile nennen bei den Säulen auch das Zeichnen von Grafiken; üben Sie, das Vorsorgesystem einfach aufzuzeichnen.
Unsere Übung je Prüfungsteil
Alle Übungsangebote finden Sie auf der Seite Versicherungsvermittler/-in VBV. Je Prüfungsteil: Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse mit Prüfungssimulationen im 30-Minuten-Format, die erste kostenlos; Nicht-Leben mit Prüfungssimulationen mit geleitetem Fall und Fall-Trainings; Krankenzusatzversicherung mit Prüfungssimulationen mit geleitetem Fall; für den mündlichen Teil die «Vorbereitung Fachgespräch Leben» mit Wissens-Drills und schriftlichen Fällen, kein Ersatz für das Gespräch mit zwei Expertinnen oder Experten. Das Allbranche-Paket enthält alle Teile. Unsere Fragen haben je genau eine richtige Antwort und sind eigene Fragen, nicht die Nullserie; die offizielle Nullserie finden Sie kostenlos in myVBV. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die VBV-Prüfung?
Je Teil: Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse 30 Minuten, Nicht-Leben 60 Minuten, Krankenzusatzversicherung 30 Minuten, Leben 30 Minuten Fachgespräch nach einem Vorbereitungsauftrag von 3 Tagen.
Ist die Prüfung Leben ein schriftlicher Test mit Multiple Choice?
Nein. Leben ist eine mündliche Prüfung: ein Fachgespräch von 30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten auf der Grundlage einer geleiteten Fallarbeit. Davor haben Sie 3 Tage für einen Vorbereitungsauftrag und laden die Unterlagen bis 24 Uhr am Vortag hoch. Die Prüfungsordnung nennt als Prüfungsort «Präsenz oder online»; laut VBV-FAQ finden die mündlichen Leben-Prüfungen zentral im Prüfungszentrum in Bern statt.
Enthält der Teil Krankenzusatzversicherung eine Fallarbeit?
Ja. Er dauert 30 Minuten, findet online mit Proctoring statt und prüft mit geleiteter Fallarbeit sowie Wissens- und Verständnisfragen.
Wie viele Fragen hat die VBV-Prüfung?
Das veröffentlicht der VBV nicht. Die kostenlose Nullserie in myVBV veranschaulicht das Prüfungsformat; sie erfordert eine Registrierung, und eine verbindliche Fragenzahl für die echte Prüfung lässt sich daraus nicht ableiten. Die Prüfungsordnung sagt nur, dass die Punkte je Aufgabe nach Umfang und Schwierigkeit festgelegt werden.
Was kostet eine Wiederholung?
Die Gebühr des nicht bestandenen Teils noch einmal: CHF 400 für Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse, CHF 100 für Nicht-Leben oder Krankenzusatzversicherung, CHF 200 für Leben. Sie wiederholen nur den nicht bestandenen Teil.
Kann ich nach dem Start einer Online-Prüfung abbrechen?
Ein Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne entschuldbaren Grund gilt als nicht bestanden, und die Gebühr wird nicht erstattet (Prüfungsordnung 3.212, 8.12). Bei einem Rücktritt von der Anmeldung mit schriftlich nachgewiesenem entschuldbarem Grund, etwa Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis, haben Sie Anspruch auf einen Alternativtermin; die Prüfung gilt als nicht abgelegt und die Gebühr als bezahlt. Melden Sie den Rücktritt unverzüglich per E-Mail (Prüfungsordnung 3.221 und 3.222).
Kann ich die Prüfung einsehen?
Ja, aber nur vor Ort in Bern nach Terminvereinbarung, unter Aufsicht und ohne Kopien oder Fotos. Die Einsicht kostet CHF 50, vorab per Banküberweisung.
Zur Übersicht: Versicherungsvermittler/-in VBV bei ProSyllabus. Wege und Kosten je Profil: VBV-Ausbildung. Register und Rezertifizierung: VBV-Register. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.
Quellen
- amtlich — VBV/AFA: Prüfungsordnung zu den Mindeststandards, V 4.0 vom 17. Januar 2025, Stand 13. Mai 2026 (PDF)
- amtlich — VBV: Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen (Prüfungsteile, Gebühren, gleichwertige Prüfungen, Rezertifizierung)
- amtlich — VBV: Häufig gestellte Fragen zur Versicherungsvermittlung (Register, Prüfungen, Rezertifizierung, Jahresgebühr, Cicero)
- amtlich — myVBV: Versicherungsvermittler/-in (Preise, Nullserie, digitaler Lernpfad)
- amtlich — VBV: Qualifikationsprofile und Spezialfälle zu den Mindeststandards, 3. Mai 2024 (PDF)
- amtlich — VBV: Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäss Art. 43 VAG, vom 3. Mai 2024, Stand 13. August 2024 (PDF)
- amtlich — VBV-News vom 15. Oktober 2026: Prüfungsdisziplin Versicherungsvermittlung, Sperre und FINMA-Meldung bei groben Verstössen
- amtlich — VBV: Prüfungsvorbereitung und Lernmedien (digitaler Lernpfad, Angebote von Drittanbietern)
amtlich = ein Dokument der zuständigen Stelle. berichtet = eine Nachrichten- oder Vorbereitungsseite, die wir nicht an einem Original prüfen konnten. Wo Quellen sich widersprechen, sagt diese Seite das, statt eine zu wählen.









