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ProSyllabus JournalVersicherungsvermittler/-in VBV (Zulassungsprüfung)

VBV-Prüfung 2026: Prüfungsteile, Dauer, Kosten, Vorbereitung

Die vier Teile der VBV-Zulassungsprüfung: 30 bis 60 Minuten, CHF 100 bis 400, 60 % zum Bestehen, Proctoring, Leben als mündliches Fachgespräch, Rücktritt, Ausschluss, Ergebnis und Lernplan.

Aktualisiert vor 3 TagenVersicherungsvermittlung · VBV-Zulassungsprüfung · Prüfungsvorbereitung
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  • 4 Simulationen: je 25 Fragen in 30 Minuten
  • Jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit Rechtsgrundlage
  • Ergebnis nach Themengebiet und Zeit pro Frage
  • VAG, VVG, Gesellschaftsrecht, DSG, UWG, KG
  • Eigene Fragen, nicht die Nullserie
Gratis testen max. 6 min, Jede Probeprüfung max. 30 min
CHF 39
5 Fragen gratis startenWas alles drin ist
VBV-Prüfung 2026: Prüfungsteile, Dauer, Kosten, Vorbereitung

Geprüft am 30. Oktober 2026. Regeln aus der Prüfungsordnung V 4.0 vom 17. Januar 2025 (Stand 13. Mai 2026), den Mindeststandards vom 3. Mai 2024, den Qualifikationsprofilen, der VBV-FAQ und der VBV-News vom 15. Oktober 2026, gelesen am 30. Oktober 2026. Der VBV kündigt eine überarbeitete Prüfungsordnung für den 1. Dezember 2026 an.

Die VBV-Zulassungsprüfung besteht aus vier Teilen: «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» (online, 30 Minuten, CHF 400) für alle, dazu je nach Profil «Nicht-Leben» (online, 60 Minuten, CHF 100), «Krankenzusatzversicherung» (online, 30 Minuten, CHF 100) und «Leben» (mündlich, 30 Minuten, CHF 200). Bestanden ist ein Teil mit 60 % der möglichen Punkte; das Ergebnis erhalten Sie binnen 7 Tagen (Prüfungsordnung 3.73, 3.83, 5.21 bis 5.24; VBV).

Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden. ProSyllabus ist eine unabhängige Lernplattform. Wir fassen die veröffentlichten Regeln zusammen und verlinken jede Quelle. Verbindlich sind das VAG, die AVO, die Mindeststandards, die Prüfungsordnung und die Angaben des VBV in myVBV.

30 oder 60 Min.
Prüfungszeit, je nach Teil
60 %
der möglichen Punkte in jedem Teil
7 Tage
bis zum Ergebnis per E-Mail
24 Monate
um einen weiteren Teil zu bestehen, sonst verfällt der bestandene generelle Teil

Prüfungsordnung 3.73, 3.83, 5.21 bis 5.24 und 8.11, gelesen am 30. Oktober 2026.

GratisThemen: Versicherungsvertrag (VVG) · Compliance (DSG, UWG, KG) · Vermittlung und Aufsicht (VAG) · Gesellschaftsrecht

VBV Generelle Fähigkeiten · Gratis-Probe (5 Fragen)

Beantworten Sie 5 Fragen auf Zeit, wie in der echten Prüfung. Danach sehen Sie die richtige Antwort, die Begründung und Ihre Zeit für jede Frage. Etwa 6 Minuten · gratis · ohne Anmeldung.

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Die vier Prüfungsteile auf einen Blick

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Gratis-Probe: Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse

5 Fragen aus dem Prüfungsteil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse», mit Uhr, im selben Player wie unsere Simulationen mit je 25 Fragen in 30 Minuten. Danach sehen Sie die ganze Auswertung: Ergebnis in Prozent, jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit der Rechtsgrundlage, dazu Ihre Stärken und Lücken nach Themengebiet. Es sind eigene Fragen von ProSyllabus, nicht die Nullserie des VBV; wie viele Fragen die echte Prüfung hat, veröffentlicht der VBV nicht. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.

5 Fragen kostenlos starten

Die Tabelle fasst Punkt 5.2 der Prüfungsordnung und die Gebührenordnung des VBV zusammen. Alle Teile können in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden (Prüfungsordnung 3.12).

PrüfungsteilDauerForm und MethodeHilfsmittelGebührVoraussetzung
Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse30 Minutenschriftlich, online mit Proctoring; Wissens- und VerständnisfragenkeineCHF 400keine; ist selbst Voraussetzung für alle anderen Teile und verfällt nach 24 Monaten ohne weiteren bestandenen Teil
Nicht-Leben60 Minutenschriftlich, online mit Proctoring; geleitete Fallarbeit (Haushalt, Motorfahrzeuge oder KMU, vom System zugeteilt) plus Wissens- und VerständnisfragenkeineCHF 100bestandener Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse»
Krankenzusatzversicherung30 Minutenschriftlich, online mit Proctoring; geleitete Fallarbeit plus Wissens- und VerständnisfragenkeineCHF 100bestandener Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse»
Leben30 Minuten Gespräch, davor 3 Tage Vorbereitungsauftragmündlich: Fachgespräch mit zwei Expertinnen oder Experten auf der Grundlage einer geleiteten Fallarbeit; laut VBV «Mündliche Prüfung, Präsenz», laut Prüfungsordnung 5.232 «Präsenz oder online»; kein schriftlicher Test mit Antwortoptionenin der Vorbereitung alle; in der Prüfung nur die eigenen, fristgerecht hochgeladenen UnterlagenCHF 200bestandener Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse»

Zwei häufige Irrtümer

Der Prüfungsteil «Leben» ist eine mündliche Prüfung, und der Prüfungsteil «Krankenzusatzversicherung» dauert 30 Minuten und enthält eine geleitete Fallarbeit.

Nicht zutreffend ist: die Aussage, alle vier Prüfungsteile seien schriftliche Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragen oder der Teil «Krankenzusatzversicherung» sei ein reiner Wissenstest.

«Leben» ist ein Fachgespräch von 30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten, nach einem Vorbereitungsauftrag von 3 Tagen; die Unterlagen laden Sie bis 24 Uhr am Vortag hoch. Der VBV nennt als Prüfungsform «Mündliche Prüfung, Präsenz»; die Prüfungsordnung nennt einen definierten Prüfungsort und Zeitpunkt, «Präsenz oder online». Es ist ein mündliches Fachgespräch, kein schriftlicher Test mit Antwortoptionen. «Krankenzusatzversicherung» ist schriftlich und online mit Proctoring, dauert 30 Minuten und prüft mit geleiteter Fallarbeit sowie Wissens- und Verständnisfragen (Prüfungsordnung 5.23 und 5.24; VBV, Zulassungsprüfungen).

Prüfungszeit je Prüfungsteil in Minuten (Prüfungsordnung 5.21 bis 5.24)
Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse (online)30 Min.
Nicht-Leben (online, mit geleiteter Fallarbeit)60 Min.
Krankenzusatzversicherung (online, mit geleiteter Fallarbeit)30 Min.
Leben (mündliches Fachgespräch, nach 3 Tagen Vorbereitungsauftrag)30 Min.

Die 3 Tage für den Vorbereitungsauftrag bei «Leben» sind hier nicht eingerechnet. Wie viele Fragen die echte Prüfung umfasst, veröffentlicht der VBV nicht. Nach der Registrierung finden Sie in myVBV eine kostenlose Nullserie zur Orientierung.

Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse

Diesen Teil legen alle ab. Er ist Voraussetzung für jeden Fachteil. Geprüft werden Versicherungswirtschaft (Qualifikationsprofil 4.1.1) und die für die Vermittlung wesentlichen Bestimmungen des Aufsichts- und Vertragsrechts (4.1.2), mit Wissens- und Verständnisfragen in 30 Minuten, ohne Hilfsmittel (Prüfungsordnung 5.212). Ein Zertifikat gibt es dafür nicht, und er verfällt, wenn Sie nicht innerhalb von 24 Monaten einen weiteren Teil bestehen (Prüfungsordnung 5.211; VBV-FAQ).

Nicht-Leben

60 Minuten, online mit Proctoring. Das System teilt Ihnen eine geleitete Fallarbeit aus einem der Handlungsfelder Haushalt, Motorfahrzeuge oder KMU zu; die übrigen Handlungsfelder prüft es mit Wissens- und Verständnisfragen. Inhalt: die Handlungskompetenzbereiche «Beraten der Kunden» und «Betreuen und Ausbauen des Kundenstamms» in Nicht-Leben-Situationen, die Haltungen sowie die Fachkenntnisse Nicht-Leben (Sach- und Vermögensversicherung, Personenversicherungen, Immobilien) (Prüfungsordnung 5.222). Die Prüfungsordnung erlaubt für diesen Teil auch eine Durchführung zentral an einem Ort zu einem festen Zeitpunkt.

Krankenzusatzversicherung

30 Minuten, online mit Proctoring, mit geleiteter Fallarbeit und Wissens- und Verständnisfragen, ohne Hilfsmittel. Inhalt: «Beraten der Kunden» und «Betreuen und Ausbauen des Kundenstamms» in Situationen der Krankenzusatzversicherung, die Haltungen und die Fachkenntnisse Krankenversicherung nach Qualifikationsprofil 4.4 (obligatorische Krankenpflegeversicherung, UVG, Einzel- und Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG und VVG, freiwillige Kranken(pflege)-Zusatzversicherungen nach VVG, freiwillige Zusatzversicherungen (UVG-Z), private Unfallversicherung) (Prüfungsordnung 5.242).

Leben: das mündliche Fachgespräch

«Leben» ist der einzige mündliche Prüfungsteil der Zulassungsprüfung: ein Fachgespräch, kein schriftlicher Test mit Antwortoptionen. Er findet an einem definierten Prüfungsort und Zeitpunkt statt; laut VBV-FAQ wählen Sie das Datum bei der Buchung. (Auch «Nicht-Leben» kann nach Prüfungsordnung 5.222 zentral zu einem festen Zeitpunkt durchgeführt werden.) So läuft er nach der Prüfungsordnung ab, insbesondere nach den Ziffern 5.232, 3.211, 3.52, 3.82 und 3.53 (Prüfungsordnung):

PhaseRegel
BuchungSie wählen das Prüfungsdatum direkt bei der Buchung in myVBV. Laut VBV-FAQ finden die mündlichen Leben-Prüfungen mehrmals pro Monat an mehreren Tagen zentral im Prüfungszentrum in Bern statt; die Prüfungsordnung nennt einen definierten Prüfungsort und Zeitpunkt, «Präsenz oder online» (5.232b).
VorbereitungsauftragVor der Prüfung erhalten Sie einen Auftrag für eine Kundenberatung und haben 3 Tage Zeit, Vorbereitungsunterlagen zu erstellen. Dabei dürfen Sie alle Hilfsmittel nutzen.
HochladenDie Unterlagen müssen bis 24 Uhr des Vortags der Prüfung hochgeladen sein. Wer den Auftrag nicht erfüllt oder nicht rechtzeitig hochlädt, für den gilt die Prüfung als «nicht abgelegt»; die Gebühr wird nicht erstattet (Prüfungsordnung 3.211).
Fachgespräch30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten, auf der Grundlage einer geleiteten Fallarbeit. In der Prüfung dürfen Sie nur Ihre vorbereiteten und eingereichten Unterlagen verwenden, physisch und/oder digital.
PünktlichkeitWer nicht oder mehr als 5 Minuten zu spät erscheint, gilt als «no show»; die Gebühr wird nicht erstattet (Prüfungsordnung 3.211). Im Videoformat gilt die Prüfung als begonnen, sobald Sie sich zum vereinbarten Termin einloggen und die Anwesenheit schriftlich bestätigen (Prüfungsordnung 3.212).
BewertungDie Expertinnen und Experten führen Protokoll, beurteilen nach der Prüfung und legen die Note gemeinsam fest; in Zweifelsfällen mit der Prüfungsleitung (Prüfungsordnung 3.52, 3.82). In den Ausstand tritt, wer Sie in einem Vorbereitungskurs unterrichtet hat, mit Ihnen verwandt oder sonst wie befangen ist, Ihr direkter Vorgesetzter ist oder zu Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört (Prüfungsordnung 3.53).

Inhaltlich deckt das Gespräch das Beraten der Kunden und das Betreuen und Ausbauen des Kundenstamms in Leben-Situationen ab, dazu die Haltungen und die Fachkenntnisse Leben nach Qualifikationsprofil 4.3: Compliance (GwG, AIA, FATCA, KAG), Ehe- und Erbrecht, staatliche und berufliche Vorsorge, andere Sozialversicherungen, Einzellebensversicherungen in der Säule 3a und 3b, das Zusammenspiel der drei Säulen und qualifizierte Lebensversicherungen.

Bestehen, Ergebnis, Einsicht, Wiederholung

ThemaRegelQuelle
Bestehenmindestens 60 % der möglichen Punkte, in jedem geforderten Prüfungsteil einzeln; einzelne Fachthemen können gewichtet sein («Fallnoten-Prinzip»), die Gewichtung steht in der PrüfungPrüfungsordnung 3.71, 3.73, 8.11
Ergebnisbinnen 7 Tagen per E-Mail; im myVBV-Account unter «KompetenzNavi» mit Prädikat und erreichten ProzentpunktenPrüfungsordnung 3.83; VBV-FAQ
Einsprachedie Frist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe im Portal; Einsprache innert 30 Tagen, schriftlich, mit Anträgen und BegründungPrüfungsordnung 3.83; Mindeststandards Art. 37
Einsichtnur vor Ort in Bern, nach Terminvereinbarung, unter Aufsicht, ohne Kopien oder Fotos, Mobiltelefon und andere elektronische Geräte abgeben; Gebühr CHF 50, vorab per BanküberweisungPrüfungsordnung 3.9; VBV-FAQ
Wiederholungnicht bestandene Teile einzeln wiederholbar, zu den gleichen Bedingungen; die Gebühr des Teils fällt erneut anPrüfungsordnung 2.33, 8.31, 8.33
Zertifikatdigital, als PDF im myVBV-Account unter «KompetenzNavi», «Zulassungsprofile»; für den generellen Teil allein keinesMindeststandards Art. 9; VBV-FAQ
Nachteilsausgleichbei Einschränkungen und Behinderungen möglich, soweit begründet und zumutbar; schriftlich beantragen, spätestens mit der AnmeldungPrüfungsordnung 3.3

Online-Prüfung mit Proctoring: was Sie brauchen

Die schriftlichen Teile legen Sie orts- und zeitunabhängig ab, auf Ihrem eigenen Gerät (BYOD). Nach dem Login über einen zuvor mitgeteilten Link authentifiziert Sie das System; dann wird die Prüfung für die festgelegte Dauer freigeschaltet, und ein Proctoring-System überwacht Sie während der ganzen Zeit (Prüfungsordnung 5.212). Die genauen BYOD-Voraussetzungen stehen im Aufgebot (Prüfungsordnung 3.15). Die Prüfung gilt als begonnen, sobald Ihre Identität bestätigt ist und Sie den Startbutton gedrückt haben (Prüfungsordnung 3.212).

Vor dem Prüfungstag prüfen (unsere Checkliste nach den offiziellen Regeln)

  • Stimmen Vorname, Nachname und Geburtsdatum in myVBV genau? Der VBV braucht sie für die Verifizierung vor Beginn einer Proctoring-Prüfung.
  • Haben Sie die BYOD-Hinweise aus dem Aufgebot gelesen und Ihr Gerät danach eingerichtet?
  • Liegen keine Hilfsmittel bereit? Für die schriftlichen Teile sind keine Hilfsmittel zulässig; KI-Tools nennt der VBV in seiner Mitteilung vom 15. Oktober 2026 ausdrücklich als unzulässig.
  • Haben Sie sich die Prüfungszeit freigehalten? Ab dem Start läuft die Uhr; ein Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne entschuldbaren Grund gilt als nicht bestanden (Prüfungsordnung 3.212, 8.12).

Rücktritt, Nichterscheinen, Ausschluss

FallFolgeQuelle
Rücktritt nach bestätigter Anmeldung, ohne entschuldbaren GrundPrüfung «nicht abgelegt», Gebühr wird nicht erstattetPrüfungsordnung 3.211
Nicht zum mitgeteilten Zeitpunkt in die Online-Prüfung eingeloggtwie obenPrüfungsordnung 3.211
Leben: Vorbereitungsauftrag nicht erfüllt oder Unterlagen zu spät; nicht erschienen oder mehr als 5 Minuten zu spätwie obenPrüfungsordnung 3.211
Rücktritt nach Beginn der Prüfung ohne entschuldbaren Grundnicht bestanden, Gebühr wird nicht erstattetPrüfungsordnung 3.212, 8.12
Rücktritt von der Anmeldung (vor dem Start) mit entschuldbarem Grund und schriftlichem Nachweis, namentlich Mutterschaft (Arztzeugnis), Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis), Todesfall im engeren Umfeld (Arzt- oder Amtszeugnis), unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst (Marschbefehl oder vergleichbarer Nachweis)Anspruch auf einen Alternativtermin, die Gebühr gilt als bezahlt; unverzüglich per E-Mail meldenPrüfungsordnung 3.221, 3.222
Unzulässige Hilfsmittel, grobe Verletzung der Prüfungsdisziplin, Versuch, Expertinnen und Experten zu täuschenAusschluss; bei Online-Prüfungen auch im Nachhinein, wenn die Proctoring-Aufzeichnungen und die Nachkontrolle durch die Prüfungsleitung den Verstoss nachweisen; keine Rückerstattung, nicht bestanden, neue Anmeldung nötigPrüfungsordnung 3.41 bis 3.44
Grobe Verstösse ab 1. Dezember 2026 (vom VBV angekündigt, noch nicht in der Prüfungsordnung V 4.0)zusätzlich zum Ausschluss kann die Prüfungskommission eine Sperre von bis zu 12 Monaten für alle Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen verhängen; sie gilt ab Feststellung des Verstosses. Jede Sperre wird der FINMA gemeldet. In besonders schweren Fällen behält sich der VBV rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen vorVBV-News vom 15. Oktober 2026

Nach der geltenden Prüfungsordnung wird ausgeschlossen, wer unzulässige Hilfsmittel verwendet, die Prüfungsdisziplin grob verletzt oder Expertinnen und Experten zu täuschen versucht (3.41). Für die ergänzte Fassung nennt der VBV in seiner Mitteilung vom 15. Oktober 2026 als grobe Verstösse unter anderem unzulässige Hilfsmittel wie KI-Tools oder die Hilfe Dritter, Täuschungsversuche, respektloses oder aggressives Verhalten gegenüber Expertinnen und Experten, das Umgehen von Kontrollen bei Online-Prüfungen sowie unbefugte Aufnahmen oder die Weitergabe von Prüfungsinhalten. Laut dieser Mitteilung wird die überarbeitete Prüfungsordnung am 1. Dezember 2026 auf vbv.ch publiziert (VBV-News). Bis dahin gilt die Prüfungsordnung V 4.0 vom 17. Januar 2025, Stand 13. Mai 2026.

Lernplan je Prüfungsteil

Der folgende Lernplan ist ein Vorschlag von ProSyllabus; er orientiert sich an den Qualifikationsprofilen und der Prüfungsordnung. Der VBV bietet zusätzlich seinen digitalen Lernpfad an. Wie viel Zeit Sie für jeden Block brauchen, hängt von Ihrer Erfahrung ab.

Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse (30 Minuten, ohne Hilfsmittel)

  • Block 1, Versicherungswirtschaft: Grundprinzip und Einteilung der Versicherungen, Wertschöpfungskette, Risikomanagement, die drei wichtigsten Finanzierungsverfahren, Prämie.
  • Block 2, Vermittlung und Aufsicht: Aufgaben und Entschädigung der Vermittler, Ermittlung des Versicherungsbedarfs, Ziele und Mittel des Vermittleraufsichtsrechts (VAG), Verhaltenspflichten (insbesondere Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung (BVV), VAG 39, VAG 41, VAG 43, VAG 45), Sanktionen, Rechtsbeziehungen zur Kundschaft, Haftung.
  • Block 3, VVG: Entstehung, Dauer und Beendigung des Vertrags, Rechte und Pflichten, Regress, Anzeigepflichtverletzung, Abgrenzung zu OR und AVB.
  • Block 4, Gesellschaftsrecht und Compliance: Einzelunternehmen, AG, GmbH, Handelsregister; Grundzüge von DSG, UWG und KG.
  • Zum Schluss: unter Zeitdruck üben, denn 30 Minuten ohne Hilfsmittel lassen kein Nachschlagen zu.

Nicht-Leben (60 Minuten, Fall plus Wissensfragen)

  • Sachversicherungen von Hausrat bis Transport: versicherte Werte, Grundgefahren, Leistungen, Unterversicherung, Abgrenzungen.
  • Haftpflichtversicherungen: Haftungsgründe, Deckungen, direktes Forderungsrecht, Abgrenzungen.
  • Übrige Vermögensversicherungen (Rechtsschutz, Betriebsunterbruch, Reise, Cyber, Kaution); Personenversicherungen: für Unternehmenskunden und Selbstständigerwerbende UVG, Kollektiv-Taggeldversicherungen nach VVG und die freiwillige Zusatzversicherung (UVGZ); für Privatpersonen als Ergänzung die private Unfallversicherung; Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum.
  • Fallarbeit üben in allen drei Handlungsfeldern, Haushalt, Motorfahrzeuge und KMU, weil das System Ihnen eines zuteilt.

Krankenzusatzversicherung (30 Minuten, Fall plus Wissensfragen)

  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Personenkreis, Leistungen, Sistierung der Unfalldeckung, Modelle, Kostenbeteiligung, Kündigungsmöglichkeiten und Fristen.
  • UVG und die Ergänzungen nach VVG: Taggeld nach KVG und VVG, Kranken(pflege)-Zusatzversicherungen, UVG-Z, private Unfallversicherung, Abgrenzungen.
  • Beratungsfälle üben: Bedarf erfassen, Lücke erkennen, passende Lösung begründen, Informationspflichten beachten.

Leben (Fachgespräch nach 3 Tagen Vorbereitung)

  • Fachwissen: AHV, IV, EL, BVG, 3a und 3b, das Zusammenspiel der drei Säulen, Ehe- und Erbrecht, qualifizierte Lebensversicherungen und deren Informationspflichten.
  • Die 3 Tage planen: Fall analysieren, Bedarf und Lücken darstellen, Empfehlung begründen, Unterlagen so aufbauen, dass Sie im Gespräch rasch die richtige Stelle finden.
  • Rechtzeitig hochladen, spätestens bis 24 Uhr des Vortags.
  • Üben Sie das Fachgespräch laut: Erklären Sie eine Empfehlung in wenigen Sätzen und begründen Sie diese auch bei Rückfragen.

Die Qualifikationsprofile nennen bei den Säulen auch das Zeichnen von Grafiken; üben Sie, das Vorsorgesystem einfach aufzuzeichnen.

Unsere Übung je Prüfungsteil

Alle Übungsangebote finden Sie auf der Seite Versicherungsvermittler/-in VBV. Je Prüfungsteil: Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse mit Prüfungssimulationen im 30-Minuten-Format, die erste kostenlos; Nicht-Leben mit Prüfungssimulationen mit geleitetem Fall und Fall-Trainings; Krankenzusatzversicherung mit Prüfungssimulationen mit geleitetem Fall; für den mündlichen Teil die «Vorbereitung Fachgespräch Leben» mit Wissens-Drills und schriftlichen Fällen, kein Ersatz für das Gespräch mit zwei Expertinnen oder Experten. Das Allbranche-Paket enthält alle Teile. Unsere Fragen haben je genau eine richtige Antwort und sind eigene Fragen, nicht die Nullserie; die offizielle Nullserie finden Sie kostenlos in myVBV. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die VBV-Prüfung?

Je Teil: Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse 30 Minuten, Nicht-Leben 60 Minuten, Krankenzusatzversicherung 30 Minuten, Leben 30 Minuten Fachgespräch nach einem Vorbereitungsauftrag von 3 Tagen.

Ist die Prüfung Leben ein schriftlicher Test mit Multiple Choice?

Nein. Leben ist eine mündliche Prüfung: ein Fachgespräch von 30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten auf der Grundlage einer geleiteten Fallarbeit. Davor haben Sie 3 Tage für einen Vorbereitungsauftrag und laden die Unterlagen bis 24 Uhr am Vortag hoch. Die Prüfungsordnung nennt als Prüfungsort «Präsenz oder online»; laut VBV-FAQ finden die mündlichen Leben-Prüfungen zentral im Prüfungszentrum in Bern statt.

Enthält der Teil Krankenzusatzversicherung eine Fallarbeit?

Ja. Er dauert 30 Minuten, findet online mit Proctoring statt und prüft mit geleiteter Fallarbeit sowie Wissens- und Verständnisfragen.

Wie viele Fragen hat die VBV-Prüfung?

Das veröffentlicht der VBV nicht. Die kostenlose Nullserie in myVBV veranschaulicht das Prüfungsformat; sie erfordert eine Registrierung, und eine verbindliche Fragenzahl für die echte Prüfung lässt sich daraus nicht ableiten. Die Prüfungsordnung sagt nur, dass die Punkte je Aufgabe nach Umfang und Schwierigkeit festgelegt werden.

Was kostet eine Wiederholung?

Die Gebühr des nicht bestandenen Teils noch einmal: CHF 400 für Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse, CHF 100 für Nicht-Leben oder Krankenzusatzversicherung, CHF 200 für Leben. Sie wiederholen nur den nicht bestandenen Teil.

Kann ich nach dem Start einer Online-Prüfung abbrechen?

Ein Rücktritt nach Prüfungsbeginn ohne entschuldbaren Grund gilt als nicht bestanden, und die Gebühr wird nicht erstattet (Prüfungsordnung 3.212, 8.12). Bei einem Rücktritt von der Anmeldung mit schriftlich nachgewiesenem entschuldbarem Grund, etwa Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis, haben Sie Anspruch auf einen Alternativtermin; die Prüfung gilt als nicht abgelegt und die Gebühr als bezahlt. Melden Sie den Rücktritt unverzüglich per E-Mail (Prüfungsordnung 3.221 und 3.222).

Kann ich die Prüfung einsehen?

Ja, aber nur vor Ort in Bern nach Terminvereinbarung, unter Aufsicht und ohne Kopien oder Fotos. Die Einsicht kostet CHF 50, vorab per Banküberweisung.

Zur Übersicht: Versicherungsvermittler/-in VBV bei ProSyllabus. Wege und Kosten je Profil: VBV-Ausbildung. Register und Rezertifizierung: VBV-Register. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.

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Versicherungsvermittler/-in VBV kits

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Nicht-LebenSechs geleitete Fälle für den Prüfungsteil Nicht-Leben
  • 3 Simulationen à 60 Minuten mit je einem Fall
  • 3 zusätzliche Fall-Trainings
  • Haushalt, Motorfahrzeuge und KMU
  • Jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit der Rechtsgrundlage
  • Eigene Fragen, nicht die Nullserie
Jede Probeprüfung max. 1 h
CHF 49
Generelle Fähigkeiten gratis testenWas alles drin ist
KrankenzusatzversicherungDrei Simulationen für den Prüfungsteil Krankenzusatzversicherung
  • 3 Simulationen: je 20 Fragen in 30 Minuten
  • Je ein geleiteter Beratungsfall
  • OKP, UVG, Taggeld, Zusatzversicherungen
  • Jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit der Rechtsgrundlage
  • Eigene Fragen, nicht die Nullserie
Komplett üben max. 1 h 30 min
CHF 39
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Vorbereitung Fachgespräch LebenVorbereitung auf das mündliche Fachgespräch Leben
  • 3 Wissensdrills à 20 Fragen
  • 3 Beratungsfälle mit fachlicher Checkliste
  • Drei Säulen, BVG, 3a und 3b, Erbrecht
  • Keine Simulation: der echte Teil ist mündlich
  • Eigene Fragen, nicht die Nullserie
Komplett üben max. 2 h
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Revision kitVersicherungsrecht für die VBV-Prüfung auf sechs Seiten
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