Geprüft am 6. November 2026. Die Regeln stammen aus den Mindeststandards vom 3. Mai 2024, der Prüfungsordnung V 4.0 (Stand 13. Mai 2026) und den Seiten des VBV; gelesen am 6. November 2026. Die Einstiegsprogramme, Anforderungen und Verdienstmodelle der Versicherer stehen auf deren Karriereseiten und können sich jederzeit ändern; massgebend sind das Stelleninserat und Ihr Arbeitsvertrag.
Als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger brauchen Sie keine Versicherungslehre, um Versicherungsberaterin oder Versicherungsberater zu werden. Das Gesetz verlangt, dass Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die für ihre Tätigkeit nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen (Art. 43 VAG). Nachgewiesen werden sie in der Regel mit der Zulassungsprüfung des VBV oder einem anerkannten gleichwertigen Abschluss. Ein Weg, den zum Beispiel Allianz Suisse beschreibt: Der Versicherer stellt Sie ein, bildet Sie intern aus, und Sie legen die VBV-Prüfung nach der rund halbjährigen Grundausbildung und dem einwöchigen Vorbereitungskurs ab.
Dieser Ratgeber zeigt den Quereinstieg Schritt für Schritt: was fünf grosse Versicherer auf ihren eigenen Karriereseiten von Quereinsteigern verlangen, was Sie vor der Prüfung schon tun dürfen, welche Fristen gelten und wo Sie am besten einsteigen. Gebühren je Profil und gleichwertige Abschlüsse stehen im Ratgeber VBV-Ausbildung, die einzelnen Prüfungsteile im Ratgeber VBV-Prüfung.
Unabhängiger Ratgeber: ProSyllabus ist nicht mit dem VBV, der FINMA oder einem Versicherer verbunden und vermittelt keine Stellen. Die Regeln stammen aus dem VAG, den Mindeststandards, der Prüfungsordnung und den Seiten des VBV; die Angaben zu den Arbeitgebern aus deren eigenen Karriereseiten. Gelesen am 6. November 2026.
Quellen: Karriereseiten von Allianz Suisse, AXA, Generali, Mobiliar und Zurich; Mindeststandards Art. 25; VBV, Gebühren und FAQ. Gelesen am 6. November 2026.
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- Jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit Rechtsgrundlage
- Ergebnis nach Themengebiet und Zeit pro Frage
- VAG, VVG, Gesellschaftsrecht, DSG, UWG, KG
- Eigene Fragen, nicht die Nullserie
Voraussetzungen: was Versicherer von Quereinsteigern verlangen
Eine gesetzliche Mindestvorbildung für den Beruf gibt es nicht; die Anforderungen setzt der Arbeitgeber. Die folgende Tabelle fasst zusammen, was fünf Versicherer auf ihren eigenen Karriereseiten für den Quereinstieg nennen. Massgebend ist immer das einzelne Stelleninserat; es kann mehr oder anderes verlangen als die allgemeine Karriereseite.
| Arbeitgeber | Was der Versicherer verlangt | Ausbildung laut Karriereseite | Verdienstmodell |
|---|---|---|---|
| Allianz Suisse | abgeschlossene Berufslehre und danach einige Jahre Berufserfahrung, idealerweise im Verkauf oder in der Beratung; Wohnort in der Nähe der Agentur und ein gutes Netzwerk | Grundausbildung der Allianz Sales Academy während rund eines halben Jahres, danach eine Woche Vorbereitungskurs auf die VBV-Prüfung; Einarbeitung in der Generalagentur, eigenes Kundenportfolio | Einführungsentschädigung in den ersten 12 Monaten, die kontinuierlich abnimmt und zunehmend durch eigene Provisionen ersetzt wird; danach Grundlohn und variabler Teil |
| AXA | keine formalen Anforderungen auf der Karriereseite genannt; sie richtet sich an Versicherungsprofis und an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger | AXA Sales Academy; Einarbeitung ins Tätigkeitsgebiet durch Kolleginnen und Kollegen während der Ausbildung | auf der Karriereseite nicht beschrieben |
| Generali | keine Vorerfahrung in der Versicherungsbranche nötig; abgeschlossene Ausbildung oder Matura, sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, ein starkes persönliches Netzwerk in der Region, idealerweise erste Erfahrungen im Kundenkontakt | Academy (Produkte, Beratungsansatz, digitale Tools), Vertiefung auf der Agentur; «Diplom als Versicherungsvermittler*in (VBV) inklusive» | Grundlohn und erfolgsabhängiger Bonus |
| Die Mobiliar | auf der Berufsseite keine formalen Anforderungen genannt | interne Aus- und Weiterbildungsprogramme zur Erlangung des Versicherungsvermittler-Zertifikats (VBV); «geeignete Programme für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger»; 80 Generalagenturen, jede ein eigenständiges Unternehmen | auf der Berufsseite nicht beschrieben |
| Zurich | abgeschlossene kaufmännische oder technische Ausbildung und Erfahrung im Kontakt mit Kundinnen und Kunden | Ausbildungsangebot zu Produkten, Services, Systemen und Kundendialog, regelmässiges Coaching, Zurich Academy; Einstieg im Backoffice, im Kundenservice oder im Sales | laut Karriereseite profitieren Sie von «einem fixen Verdienstmodell» (Karrierefelder Backoffice, Kundenservice, Sales) |
Quellen: Allianz Suisse, (Quer-)Einsteiger:innen und Kundenberatung; AXA, Verkauf und Kundenberatung; Generali, Aussendienst; Mobiliar, Versicherungs- & Vorsorgeberatung; Zurich, Quereinsteigende. Gelesen am 6. November 2026. Die Seite von Helvetia war an diesem Tag nicht erreichbar.
Mehrere Versicherer heben Erfahrung im Kundenkontakt, Motivation oder das persönliche Mindset hervor; das Versicherungswissen vermitteln sie intern, in einer Academy (Allianz Suisse, AXA, Generali, Zurich) oder in internen Programmen (Mobiliar). Allianz Suisse, AXA, Generali und Mobiliar beschreiben den Einstieg in der Beratung einer Agentur; Zurich nennt zusätzlich Backoffice und Kundenservice. Laut Allianz Suisse kommen viele Quereinsteigende aus dem Detailhandel, der Gastronomie oder der Reisebranche.
Zum Lohn nur so viel: Die Versicherer beschreiben Modelle, keine Beträge. Zurich nennt für Quereinsteigende ein fixes Verdienstmodell, Generali einen Grundlohn mit erfolgsabhängigem Bonus, Allianz Suisse eine Einführungsentschädigung in den ersten 12 Monaten, die kontinuierlich abnimmt und zunehmend durch eigene Provisionen ersetzt wird. Fragen Sie im Vorstellungsgespräch, wie hoch der fixe Teil im ersten und im zweiten Jahr ist.
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Der Einstieg Schritt für Schritt
| Schritt | Was passiert | Quelle |
|---|---|---|
| 1. Bewerben | Bewerbung auf ein Inserat des Versicherers oder einer Generalagentur. Bei Zurich zum Beispiel: Online-Bewerbung, Rückmeldung innert 2 bis 3 Wochen, virtuelles Kennenlerngespräch, persönliches Gespräch, Entscheid per Telefon. | Zurich, Quereinsteigende |
| 2. Vertrag und interne Ausbildung | Sie lernen Produkte, Beratung und Systeme in der Academy des Arbeitgebers und auf der Agentur. Allianz Suisse nennt rund ein halbes Jahr Grundausbildung plus eine Woche Vorbereitungskurs auf die VBV-Prüfung. | Allianz Suisse, Kundenberatung |
| 3. Status «in Ausbildung» (nur Nicht-Leben) | Ist das Ausbildungskonzept des Arbeitgebers vom VBV zertifiziert, werden Sie innert 14 Tagen nach Vertragsbeginn mit dem Zusatz «in Ausbildung» registriert und dürfen nach bestandenen internen Fachchecks eigenständig Kundinnen und Kunden beraten. | Mindeststandards Art. 25 bis 27 |
| 4. Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse | Erster Prüfungsteil, online mit Proctoring, 30 Minuten, CHF 400; Voraussetzung für alle Fachteile. | VBV, Zulassungsprüfungen |
| 5. Fachteil(e) Ihres Profils | Nicht-Leben (online, 60 Minuten, CHF 100), Krankenzusatzversicherung (online, 30 Minuten, CHF 100) und/oder Leben (mündlich, 30 Minuten, CHF 200). | VBV, Zulassungsprüfungen |
| 6. Zertifikat und Register | Als gebundene Vermittlerin oder gebundener Vermittler werden Sie automatisch ins Branchenregister eingetragen; zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung kommt das erste Aufgebot zum Weiterbildungsnachweis (Rezertifizierung). | Mindeststandards Art. 11 und 29 |
Mehr zum Eintrag und zur Rezertifizierung in den Ratgebern VBV-Register und VBV-Rezertifizierung. Wer eine kaufmännische Grundbildung EFZ Privatversicherung ab Lehrbeginn 2023 oder einen anderen vom VBV anerkannten Abschluss hat, braucht unter Umständen keine Prüfung; die Liste steht im Ratgeber VBV-Ausbildung. Berufserfahrung allein befreit seit dem neuen Prüfungsmodell von keinem Prüfungsteil (VBV).
Status «in Ausbildung»: schon vor der Prüfung beraten, aber nur in Nicht-Leben
Seit dem 1. Januar 2026 ist im Branchenregister und im FINMA-Register ein Eintrag mit dem Status «in Ausbildung» möglich (VBV-FAQ). Er erlaubt angehenden Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern im Profil Nicht-Leben, eigenständig Kundenkontakte wahrzunehmen, bevor sie die Prüfung bestanden haben. Die Bedingungen stehen in den Artikeln 25 bis 27 der Mindeststandards und müssen alle erfüllt sein:
| Bedingung | Was gilt | Artikel |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Die Tätigkeit erfolgt bei einem beaufsichtigten Versicherungsunternehmen oder bei einer beaufsichtigten Versicherungsvermittlerin bzw. einem beaufsichtigten Versicherungsvermittler. | Art. 25 Ziff. 1 |
| Nur einmal | Der Status «in Ausbildung» kann pro Person nur einmal genutzt werden. | Art. 25 Ziff. 2 |
| Höchstens 24 Monate | Registrierung für höchstens 24 Monate ab Vertragsbeginn; in dieser Zeit muss die Zulassungsprüfung definitiv bestanden sein. Sonst löscht der VBV den Eintrag. | Art. 25 Ziff. 3, Art. 27 Bst. e |
| Registeranmeldung | Anmeldung im Branchenregister über die digitale Schnittstelle innert 14 Tagen nach Vertragsbeginn; Ungebundene stellen ein Gesuch bei der FINMA. | Art. 26 Bst. a, Art. 27 Bst. c |
| Haftung | Der ausbildende Betrieb haftet für Sie und informiert die Kundschaft darüber auf dem Informationsblatt nach Art. 45 Abs. 1 Bst. d VAG. | Art. 26 Bst. b |
| Strukturierte Ausbildung und Fachchecks | Der Betrieb schult Sie in den Themen Ihrer Einsätze und lässt Sie erst zu unbegleiteten Kundeneinsätzen zu, wenn Sie schriftliche interne Prüfungen («Fachchecks») bestanden haben. | Art. 26 Bst. c und d |
| Zertifizierter Betrieb | Der VBV zertifiziert das interne Ausbildungs- und Prüfungskonzept des Betriebs, bevor er Personen «in Ausbildung» rekrutiert; die Zertifizierung gilt höchstens sechs Jahre. | Art. 27 Bst. a und b |
Was das für Sie heisst: Fragen Sie vor der Unterschrift, ob der Arbeitgeber ein vom VBV zertifiziertes Ausbildungskonzept für den Status «in Ausbildung» hat. Eine Liste solcher Betriebe haben wir auf den Seiten des VBV, die wir gelesen haben, nicht gefunden. Für die Profile Leben und Krankenzusatzversicherung sehen die Mindeststandards keinen solchen Status vor. Eine Fristerstreckung beantragen Sie schriftlich bei der Prüfungskommission, aus entschuldbaren Gründen; die Prüfungsordnung nennt namentlich Mutterschaft, Krankheit und Unfall, einen Todesfall im engeren Umfeld und einen unvorhergesehenen Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst, die sinngemäss auch für die Fristerstreckung gelten. Sie beträgt mindestens zwei Wochen und höchstens sechs Monate (Mindeststandards Art. 27 Bst. f; Prüfungsordnung 3.221).
Beispiel 1: Welche Frist gilt zuerst?
Sie beginnen am 1. Februar 2027 bei einer Generalagentur mit zertifiziertem Ausbildungskonzept, im Status «in Ausbildung», Profil Nicht-Leben. Den Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» bestehen Sie am 10. Mai 2027.
- Registeranmeldung: innert 14 Tagen nach Vertragsbeginn, also bis zum 15. Februar 2027 (Mindeststandards Art. 26 Bst. a); zuständig dafür, dass die Anmeldung auf den Vertragsbeginn erfolgt, ist der Betrieb (Art. 27 Bst. c).
- Status «in Ausbildung»: höchstens 24 Monate ab Vertragsbeginn, also bis und mit 31. Januar 2029 (Art. 25 Ziff. 3).
- Gültigkeit von «Generelle Fähigkeiten»: Sie verfällt, wenn nicht innert 24 Monaten ein weiterer Teil bestanden ist; sie gilt also bis und mit 9. Mai 2029 (Prüfungsordnung 5.211).
Fazit: Massgebend ist die frühere Frist. Sie müssen Nicht-Leben spätestens am 31. Januar 2029 bestanden haben, nicht erst am 9. Mai 2029. Rechnen Sie für einen allfälligen zweiten Versuch Zeit ein.
Rechenbeispiel mit den Fristen aus den Mindeststandards und der Prüfungsordnung; die Rechnung ist unsere eigene. Massgebend sind das Datum Ihres Vertragsbeginns und das Datum des bestandenen Prüfungsteils.
Die VBV-Prüfung für Quereinsteiger
Die schriftlichen Prüfungsteile legen Sie online mit Proctoring ab, laufend sowie zeit- und ortsunabhängig; «Leben» ist ein mündliches Fachgespräch im Prüfungszentrum in Bern (VBV-FAQ). Zum Bestehen brauchen Sie in jedem Teil 60 % der Punkte, das Ergebnis kommt binnen 7 Tagen (Prüfungsordnung 3.83). Nicht bestandene Teile wiederholen Sie einzeln, zur gleichen Gebühr wie beim ersten Mal; eine Rückerstattung gibt es nicht (Prüfungsordnung 2.33, 2.34 und 8.31).
Der erste Teil wird ohne Hilfsmittel abgelegt und fragt das Grundwissen ab, das jedes Profil voraussetzt: Versicherungswirtschaft und die für die Vermittlung wesentlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichts- und -vertragsrechts (Prüfungsordnung 5.212). Der VBV stellt für jeden Prüfungsteil kostenlos eine Nullserie (Musterprüfung) auf myVBV bereit; dafür ist eine Registrierung nötig (VBV, Zulassungsprüfungen). Ablauf, Inhalte und Vorbereitung jedes Teils stehen im Ratgeber VBV-Prüfung.
Wie Fragen zum Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» bei uns aussehen, zeigt die kurze Probe:
Free sample: a few timed questions in our test player, with your score, time per question and the reason behind every answer. Start the free sample.
Beispiel 2: Was kostet die Prüfung im Profil Nicht-Leben mit einem zweiten Versuch?
Sie bestehen «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» beim ersten Versuch nicht, wohl aber beim zweiten, und danach Nicht-Leben beim ersten Versuch.
- Generelle Fähigkeiten: 2 × CHF 400 = CHF 800. Die Wiederholung kostet gleich viel wie der erste Versuch (Prüfungsordnung 2.33).
- Nicht-Leben: 1 × CHF 100 = CHF 100.
- Total: CHF 800 + CHF 100 = CHF 900, statt CHF 500 ohne Wiederholung. Die Gebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Fazit: Eine einzige Wiederholung im ersten Teil verteuert das Profil Nicht-Leben von CHF 500 auf CHF 900. Wer die Gebühren trägt, regelt Ihr Arbeitsvertrag; eine allgemeine Regel dazu veröffentlicht der VBV nicht. Fragen Sie danach, auch für einen zweiten Versuch.
Rechenbeispiel mit der Gebührenordnung des VBV (gelesen am 6. November 2026); die Rechnung ist unsere eigene.
Wie lange dauert der Quereinstieg?
Eine feste Dauer schreibt keine offizielle Quelle vor, die wir gelesen haben. Zwei Angaben geben einen Rahmen. Allianz Suisse nennt für Quereinsteigende eine Grundausbildung von rund einem halben Jahr, danach eine Woche Vorbereitungskurs auf die VBV-Prüfung. Und wer im Status «in Ausbildung» Kundinnen und Kunden in Nicht-Leben berät, muss die Prüfung innert 24 Monaten ab Vertragsbeginn bestanden haben. Die schriftlichen Teile finden online, laufend sowie zeit- und ortsunabhängig statt; «Leben» mehrmals pro Monat im Prüfungszentrum in Bern. Klären Sie den Prüfungstermin mit Ihrem Arbeitgeber.
Was die Dauer verlängert
- Ein Profil mit mehr Prüfungsteilen: Allbranche verlangt vier Teile, darunter das mündliche Fachgespräch «Leben»; Nicht-Leben nur zwei.
- Ein nicht bestandener Teil: Sie wiederholen ihn einzeln, das kostet Zeit und die volle Gebühr.
- Ein langer Abstand zwischen den Teilen: «Generelle Fähigkeiten» verfällt nach 24 Monaten ohne weiteren bestandenen Teil.
Quellen: VBV, Zulassungsprüfungen (Titel und Prüfungsteile); Prüfungsordnung 5.211 und 8.31.
Welcher Einstieg passt zu Ihnen?
Die Karriereseiten zeigen drei typische Wege: direkt in den Aussendienst einer Generalagentur, zuerst in den Innendienst oder Kundenservice und später in die Beratung, oder als Fachperson mit Versicherungserfahrung. Die Fragen unten ordnen Sie einem Weg zu; die Einschätzung ist unsere eigene, keine Vorgabe eines Versicherers.
Ohne JavaScript: Mit Verkaufserfahrung, Netzwerk und Bereitschaft zu einem variablen Lohnteil passt eher der Aussendienst; ohne Verkaufserfahrung und mit Wunsch nach festem Lohn eher der Einstieg im Innendienst oder Kundenservice.
Tipps für die Bewerbung als Quereinsteiger
- Zeigen Sie Ihre Erfahrung im Kundenkontakt konkret: Beratung, Verkauf, Reklamationen. Zurich schreibt, das Mindset zähle mehr als der bisherige Werdegang.
- Bewerben Sie sich bei einer Generalagentur in Ihrer Region. Allianz Suisse nennt Wohnort in der Nähe der Agentur und ein gutes Netzwerk als Anforderung.
- Fragen Sie nach: Dauer der internen Ausbildung, zertifiziertes Konzept für den Status «in Ausbildung», wer die Prüfungsgebühren trägt, fixer Lohnanteil im ersten und zweiten Jahr.
- Schauen Sie sich früh die kostenlose Nullserie zu «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» auf myVBV an (nach einer Registrierung). So sehen Sie, was auf Sie zukommt.
Tipps 1, 2 und 3 sind unsere Zusammenfassung der Karriereseiten von Zurich und Allianz Suisse; Tipp 4 stützt sich auf die Angaben des VBV zur Nullserie. Gelesen am 6. November 2026.
Häufige Irrtümer beim Quereinstieg
- Dass Sie zuerst eine Versicherungslehre oder einen bestimmten externen Kurs brauchen. Der VBV schreibt keinen Kurs vor; die fünf Versicherer in der Tabelle bilden Quereinsteigende intern aus.
- Dass Berufserfahrung in einer anderen Branche einen Prüfungsteil ersetzt. Seit dem neuen Prüfungsmodell gibt es keinen Erlass von Prüfungsteilen aufgrund von Erfahrung mehr.
- Dass Sie im ersten Jahr ohne Prüfung in allen Sparten selbstständig beraten dürfen. Den Status «in Ausbildung» gibt es nur im Profil Nicht-Leben, nur bei einem zertifizierten Betrieb, nur einmal und höchstens 24 Monate.
- Dass «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» allein schon ein Zertifikat ist. Für diesen Teil allein gibt es keines; er ist die Voraussetzung für die Fachteile.
Der erste Prüfungsteil für jeden Quereinstieg
Ob Allbranche, Nicht-Leben, Leben oder Krankenzusatzversicherung: Jedes dieser vier Profile beginnt mit dem Prüfungsteil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse». (Nur die Vermittlung mit spezifischem Produktauftrag, etwa im Automobilgewerbe, hat eine eigene Prüfung von 30 Minuten.) ProSyllabus hat dafür Prüfungssimulationen im Format der Online-Prüfung, mit Auswertung nach Themen.
Zu «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» bei ProSyllabus. Die Fragen sind von uns geschrieben, auf der Grundlage der Qualifikationsprofile des VBV; es sind keine Prüfungsfragen des VBV. ProSyllabus ist nicht mit dem VBV verbunden.
Häufige Fragen
Kann man als Quereinsteiger Versicherungsberater werden?
Ja. Allianz Suisse, AXA, Generali, Mobiliar und Zurich sprechen auf ihren Karriereseiten ausdrücklich Quereinsteigende an und bieten eine interne Ausbildung; Allianz Suisse, Generali und Mobiliar nennen dabei den VBV-Abschluss ausdrücklich. Eine Versicherungslehre ist nicht nötig; verlangt werden je nach Versicherer zum Beispiel eine abgeschlossene Berufslehre oder kaufmännische Ausbildung und Erfahrung im Kundenkontakt.
Welche Prüfung brauche ich als Versicherungsberater in der Schweiz?
Für die vier Profile die Zulassungsprüfung des VBV: den Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» und den Fachteil oder die Fachteile Ihres Profils (Nicht-Leben, Leben, Krankenzusatzversicherung oder alle für Allbranche). Danach sind Sie Versicherungsvermittler/-in VBV. Ein von der Prüfungskommission nach Art. 23 der Mindeststandards als gleichwertig anerkannter Abschluss ersetzt die Prüfung im jeweils anerkannten Profil; die Liste steht im Ratgeber VBV-Ausbildung.
Darf ich vor der VBV-Prüfung schon Kunden beraten?
Eigenständig nur im Profil Nicht-Leben und nur mit dem Status «in Ausbildung»: bei einem beaufsichtigten Betrieb mit vom VBV zertifiziertem Ausbildungskonzept, nach bestandenen internen Fachchecks, einmal pro Person und höchstens 24 Monate ab Vertragsbeginn. In dieser Zeit muss die Prüfung bestanden sein.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Versicherungsberater für Quereinsteiger?
Eine feste Dauer ist nicht vorgeschrieben. Allianz Suisse nennt rund ein halbes Jahr Grundausbildung plus eine Woche Vorbereitungskurs auf die VBV-Prüfung. Im Status «in Ausbildung» muss die Prüfung innert 24 Monaten ab Vertragsbeginn bestanden sein.
Was kostet die VBV-Prüfung?
Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse CHF 400, Nicht-Leben CHF 100, Krankenzusatzversicherung CHF 100, Leben CHF 200, je Versuch und ohne Mehrwertsteuer. Für das Profil Nicht-Leben sind das CHF 500. Wer die Gebühren trägt, regelt der Arbeitsvertrag.
Verdient man als Quereinsteiger in der Versicherung von Anfang an Provision?
Das hängt vom Versicherer ab. Zurich nennt für Quereinsteigende ein fixes Verdienstmodell, Generali einen Grundlohn mit erfolgsabhängigem Bonus, Allianz Suisse eine Einführungsentschädigung in den ersten 12 Monaten, die kontinuierlich abnimmt und zunehmend durch Provisionen ersetzt wird. Beträge veröffentlichen sie nicht.
Zur Übersicht aller Übungsteile: Versicherungsvermittler/-in VBV bei ProSyllabus. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.
Mehr aus dieser Reihe
Quellen
- amtlich — Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, SR 961.01), Art. 43, fedlex
- amtlich — VBV: Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäss Art. 43 VAG, vom 3. Mai 2024, Stand 13. August 2024, Art. 9 bis 11, 23, 25 bis 27 und 29 (PDF)
- amtlich — VBV/AFA: Prüfungsordnung zu den Mindeststandards, V 4.0 vom 17. Januar 2025, Stand 13. Mai 2026 (PDF)
- amtlich — VBV: Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen (Prüfungsteile, Gebühren, kein Erlass von Prüfungsteilen; gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — VBV: Häufig gestellte Fragen zur Versicherungsvermittlung (Status «in Ausbildung», Buchung, Bestehensgrenze, Nullserie; gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — myVBV: Versicherungsvermittler/-in (Preise, Nullserie; gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — Allianz Suisse: Aussendienst, (Quer-)Einsteiger:innen (gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — Allianz Suisse: Aussendienst, Kundenberatung (gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — AXA Schweiz: Karriere bei der AXA, Verkauf und Kundenberatung (gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — Generali Schweiz: Karriere, Aussendienst (gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — Die Mobiliar: Jobs & Karriere, Versicherungs- & Vorsorgeberatung (gelesen am 6. November 2026)
- amtlich — Zurich Schweiz: Jobs und Karriere, Quereinsteigende (gelesen am 6. November 2026)
amtlich = ein Dokument der zuständigen Stelle. berichtet = eine Nachrichten- oder Vorbereitungsseite, die wir nicht an einem Original prüfen konnten. Wo Quellen sich widersprechen, sagt diese Seite das, statt eine zu wählen.
