Geprüft am 30. Oktober 2026. Regeln aus der Prüfungsordnung V 4.0 (Stand 13. Mai 2026), den Mindeststandards vom 3. Mai 2024 und den Seiten des VBV und von myVBV, gelesen am 30. Oktober 2026. Gebühren und die Liste der gleichwertigen Abschlüsse kann der VBV ändern; prüfen Sie sie vor der Buchung in myVBV.
Eine «VBV-Ausbildung» im Sinn eines Pflichtkurses gibt es nicht: Das Zertifikat «Versicherungsvermittler/-in VBV» erhalten Sie, indem Sie die Zulassungsprüfung des VBV bestehen, und zwar den Prüfungsteil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» plus den Fachteil oder die Fachteile Ihres Profils. Wie Sie sich vorbereiten, steht Ihnen frei: selbstständig, im Betrieb oder bei einem privaten Bildungsanbieter; die Prüfungsgebühren für ein Profil liegen zwischen CHF 500 (Nicht-Leben oder Krankenzusatzversicherung) und CHF 800 (Allbranche) (VBV, VBV-FAQ).
Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden. ProSyllabus ist eine unabhängige Lernplattform. Wir fassen die veröffentlichten Regeln zusammen und verlinken jede Quelle. Verbindlich sind das VAG, die AVO, die Mindeststandards, die Prüfungsordnung und die Angaben des VBV in myVBV.
VBV-Gebührenordnung, Prüfungsordnung 3.73, 5.1 und 8.11, gelesen am 30. Oktober 2026.
- 4 Simulationen: je 25 Fragen in 30 Minuten
- Jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit Rechtsgrundlage
- Ergebnis nach Themengebiet und Zeit pro Frage
- VAG, VVG, Gesellschaftsrecht, DSG, UWG, KG
- Eigene Fragen, nicht die Nullserie
Der Weg zum Zertifikat in fünf Schritten
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Gratis-Probe: Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse
5 Fragen aus dem Prüfungsteil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse», mit Uhr, im selben Player wie unsere Simulationen mit je 25 Fragen in 30 Minuten. Danach sehen Sie die ganze Auswertung: Ergebnis in Prozent, jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit der Rechtsgrundlage, dazu Ihre Stärken und Lücken nach Themengebiet. Es sind eigene Fragen von ProSyllabus, nicht die Nullserie des VBV; wie viele Fragen die echte Prüfung hat, veröffentlicht der VBV nicht. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.
5 Fragen kostenlos startenSeit dem 1. August 2025 legen Sie die Prüfung nach den neuen Mindeststandards ab; die Prüfungen nach dem alten Reglement von 2012 wurden bis zum 30. Juli 2025 abgenommen (Mindeststandards, Anhang 2, A.2.1). Der Weg hat heute fünf Schritte.
| Schritt | Was Sie tun | Regel und Quelle |
|---|---|---|
| 1. Profil wählen | Sie wählen das Profil, das zu Ihrer Tätigkeit passt: Nicht-Leben, Leben, Krankenzusatzversicherung, eine Kombination oder Allbranche. | Die Tätigkeit darf nur in den Versicherungszweigen des Profils ausgeübt werden (VBV, Bildungsabschluss). |
| 2. myVBV-Account eröffnen | Sie eröffnen einen persönlichen Account; das System vergibt eine VBV-ID. Die gewählte Sprache gilt für alle Lern- und Prüfungsaktivitäten. | Jede Person hat nur einen Account; Name und Geburtsdatum müssen stimmen, weil sie vor jeder Proctoring-Prüfung geprüft werden (VBV-FAQ). |
| 3. Vorbereiten | Selbstständig, im Betrieb oder bei einem privaten Bildungsanbieter; dazu die kostenlose Nullserie und auf Wunsch der digitale Lernpfad des VBV. | Die Inhalte stehen in den Qualifikationsprofilen (VBV-FAQ). |
| 4. Generelle Fähigkeiten bestehen | Online mit Proctoring, 30 Minuten, CHF 400. | Voraussetzung für alle anderen Teile; verfällt nach 24 Monaten ohne weiteren bestandenen Teil (Prüfungsordnung 5.211). |
| 5. Fachteil(e) bestehen | Nicht-Leben (online, 60 Min.), Krankenzusatzversicherung (online, 30 Min.) und/oder Leben (mündlich, 30 Min.). | Danach erhalten Sie das digitale Zertifikat (Mindeststandards Art. 9); als gebundene Vermittlerin oder gebundener Vermittler werden Sie automatisch ins Branchenregister eingetragen (Art. 11 Abs. 2). |
Für den Teil «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» allein gibt es kein Zertifikat; er ist nur die Eintrittskarte zu den Fachteilen (VBV-FAQ). Ein Profil lässt sich später erweitern: Wer zuerst «Krankenzusatzversicherung» besteht, kann laut VBV bei Bedarf Nicht-Leben und/oder Leben ergänzen.
Welche Prüfungsteile jedes Profil braucht, und was es kostet
Die folgende Tabelle verbindet zwei offizielle Quellen, die sonst getrennt stehen: die Übersicht der Prüfungsteile je Profil aus der Prüfungsordnung (Punkt 5.1, Format und Dauer nach Punkt 5.2) und die Gebührenordnung des VBV. Die Summen haben wir daraus berechnet; sie gelten für einen Versuch je Prüfungsteil.
| Profil (Prüfungsordnung 5.1) | Nötige Prüfungsteile | Prüfungsgebühren je Teil | Prüfungsgebühren total, ein Versuch je Teil | Format und Dauer | Prüfungszeit total |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-Leben | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse + Nicht-Leben | CHF 400 + CHF 100 | CHF 500 | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse: schriftlich online, 30 Min.; Nicht-Leben: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 60 Min. | 90 Min. schriftlich |
| Leben | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse + Leben | CHF 400 + CHF 200 | CHF 600 | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse: schriftlich online, 30 Min.; Leben: mündliches Fachgespräch, 30 Min., plus 3 Tage Vorbereitungsauftrag | 30 Min. schriftlich; 30 Min. mündlich |
| Krankenzusatzversicherung | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse + Krankenzusatzversicherung | CHF 400 + CHF 100 | CHF 500 | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse: schriftlich online, 30 Min.; Krankenzusatzversicherung: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 30 Min. | 60 Min. schriftlich |
| Krankenzusatzversicherung und Nicht-Leben | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse + Nicht-Leben + Krankenzusatzversicherung | CHF 400 + CHF 100 + CHF 100 | CHF 600 | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse: schriftlich online, 30 Min.; Nicht-Leben: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 60 Min.; Krankenzusatzversicherung: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 30 Min. | 120 Min. schriftlich |
| Krankenzusatzversicherung und Leben | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse + Leben + Krankenzusatzversicherung | CHF 400 + CHF 200 + CHF 100 | CHF 700 | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse: schriftlich online, 30 Min.; Leben: mündliches Fachgespräch, 30 Min., plus 3 Tage Vorbereitungsauftrag; Krankenzusatzversicherung: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 30 Min. | 60 Min. schriftlich; 30 Min. mündlich |
| Nicht-Leben und Leben | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse + Nicht-Leben + Leben | CHF 400 + CHF 100 + CHF 200 | CHF 700 | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse: schriftlich online, 30 Min.; Nicht-Leben: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 60 Min.; Leben: mündliches Fachgespräch, 30 Min., plus 3 Tage Vorbereitungsauftrag | 90 Min. schriftlich; 30 Min. mündlich |
| Allbranche | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse + Nicht-Leben + Leben + Krankenzusatzversicherung | CHF 400 + CHF 100 + CHF 200 + CHF 100 | CHF 800 | Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse: schriftlich online, 30 Min.; Nicht-Leben: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 60 Min.; Leben: mündliches Fachgespräch, 30 Min., plus 3 Tage Vorbereitungsauftrag; Krankenzusatzversicherung: schriftlich online mit geleiteter Fallarbeit, 30 Min. | 120 Min. schriftlich; 30 Min. mündlich |
Berechnet aus den Gebühren je Prüfungsteil: Generelle Fähigkeiten CHF 400, Nicht-Leben CHF 100, Leben CHF 200, Krankenzusatzversicherung CHF 100. Die Gebühren unterliegen nicht der MWST. Jede Wiederholung kostet die Gebühr des Teils erneut. Nicht enthalten: der freiwillige digitale Lernpfad (CHF 320 exkl. MWST) und die jährliche Gebühr von CHF 100 nach der Zulassung.
Die Prüfungsgebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Bei Nichtbestehen bezahlen Sie die Gebühr des Prüfungsteils für den nächsten Versuch erneut; eine Rückerstattung gibt es nicht (Prüfungsordnung 2.33 und 2.34; myVBV). Persönliche Auslagen, etwa die Reise nach Bern zur mündlichen Prüfung, tragen Sie selbst (Prüfungsordnung 2.32).
Zwei häufige Irrtümer
Der Prüfungsteil «Leben» ist eine mündliche Prüfung, und der Prüfungsteil «Krankenzusatzversicherung» dauert 30 Minuten und enthält eine geleitete Fallarbeit.
Nicht zutreffend ist: die Aussage, alle vier Prüfungsteile seien schriftliche Prüfungen mit Multiple-Choice-Fragen oder der Teil «Krankenzusatzversicherung» sei ein reiner Wissenstest.
«Leben» ist ein Fachgespräch von 30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten, nach einem Vorbereitungsauftrag von 3 Tagen; die Unterlagen laden Sie bis 24 Uhr am Vortag hoch. Der VBV nennt als Prüfungsform «Mündliche Prüfung, Präsenz»; die Prüfungsordnung nennt einen definierten Prüfungsort und Zeitpunkt, «Präsenz oder online». Es ist ein mündliches Fachgespräch, kein schriftlicher Test mit Antwortoptionen. «Krankenzusatzversicherung» ist schriftlich und online mit Proctoring, dauert 30 Minuten und prüft mit geleiteter Fallarbeit sowie Wissens- und Verständnisfragen (Prüfungsordnung 5.23 und 5.24; VBV, Zulassungsprüfungen).
- 4 Simulationen: je 25 Fragen in 30 Minuten
- Jede Antwort erklärt, bei Rechtsfragen mit Rechtsgrundlage
- Ergebnis nach Themengebiet und Zeit pro Frage
- VAG, VVG, Gesellschaftsrecht, DSG, UWG, KG
- Eigene Fragen, nicht die Nullserie
Die vier Titel
Je nach bestandenen Teilen dürfen Sie einen dieser Titel führen; das Profil wird immer angefügt (Prüfungsordnung 9.11; VBV, Bildungsabschluss):
Titel nach Mindeststandards Art. 9
- «Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Allbranche»: alle Versicherungszweige ausser der Rückversicherung, nach allen vier Prüfungsteilen.
- «Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Leben»: Versicherungszweig Leben, einschliesslich qualifizierter Lebensversicherung.
- «Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Nicht-Leben»: Versicherungszweige Nicht-Leben, ohne Krankenzusatzversicherung.
- «Versicherungsvermittler/-in VBV, Profil Krankenzusatzversicherung»: ausschliesslich Krankenzusatzversicherungen.
Die Prüfungen für die Vermittlung mit spezifischem Produktauftrag (Motorfahrzeugversicherung im Automobilgewerbe, Ernteausfall- und Tierseuchenversicherung: online, 30 Minuten, CHF 100) führen zu einer Prüfungsbestätigung, aber nicht zum Titel «Versicherungsvermittler/-in VBV» (Prüfungsordnung 6 und 9.12).
Gleichwertige Abschlüsse: wer keine VBV-Prüfung braucht
Die Prüfungskommission anerkennt nach Art. 23 der Mindeststandards bestimmte Abschlüsse als gleichwertig. Sie berechtigen ab 2026 zum prüfungsfreien Eintrag auf Stufe Zulassung in das FINMA-Register oder in das Branchenregister. Stand der Liste: 8. Dezember 2025 (VBV, Gleichwertige Prüfungen).
| Abschluss | Gleichwertig zu | Entscheid vom | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Kaufmann/-frau EFZ Privatversicherung, ab Lehrbeginn 2023 | Profil «Allbranche» | 13.2.2025 | gilt nur nach der Bildungsverordnung vom 16.8.2021, also ab Lehrbeginn 2023 (erste Abschlüsse 2026); frühere Abschlüsse sind nicht gleichwertig |
| Kaufmann/-frau EFZ Kranken- und Sozialversicherungen, ab Lehrbeginn 2023 | Profile «Krankenzusatzversicherung» und «Nicht-Leben» | 21.5.2025 | gleiche Einschränkung: ab Lehrbeginn 2023, frühere Abschlüsse nicht |
| Finanzplaner/-in mit eidg. Fachausweis (Prüfungsordnung vom 9.10.2008, revidiert 22.6.2017) | Profile «Nicht-Leben» und «Leben» | 3.9.2025 | keine Krankenzusatzversicherung |
| Fachperson Krankenversicherung mit eidg. Fachausweis (Prüfungsordnung vom 9.7.2024) | Profil «Krankenzusatzversicherung» | 8.12.2025 | nur Krankenzusatzversicherung |
Zwei Regeln werden oft übersehen. Erstens: Berufserfahrung befreit seit dem neuen Prüfungsmodell von keinem Prüfungsteil mehr; einen Erlass von Prüfungsteilen («Teiläquivalenzen») aufgrund von Erfahrung oder Bildungsabschlüssen gibt es nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2026 gelten hinsichtlich gleichwertiger Prüfungen ausschliesslich die Bestimmungen der Mindeststandards (VBV). Die Übergangsbestimmungen für Innendienst-Mitarbeitende, die bereits vor dem 31. Dezember 2023 in einer solchen Funktion tätig waren, galten nur bis zum 31. Dezember 2025 (Mindeststandards, Anhang 2, A.2.2). Zweitens: Den Antrag auf Anerkennung stellt nur ein berechtigter Prüfungsträger; Absolventinnen und Absolventen können ihn nicht selbst einreichen (Prüfungsordnung 11.12).
Für britische Versicherungsbroker, die unter das Berne Financial Services Agreement (BFSA) fallen, gelten besondere Regeln für den Qualifikationsnachweis: Der VBV anerkennt für Tätigkeiten nach diesem Abkommen bestimmte britische Abschlüsse, zum Beispiel Dip CII oder ACII; wer die britischen Qualifikationsanforderungen weiterhin erfüllt, braucht laut VBV keine Rezertifizierungsprüfung. Im Übrigen müssen Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Ausweise ihre Fähigkeiten und Kenntnisse durch eine Prüfung nach den Mindeststandards oder eine in der Schweiz als gleichwertig anerkannte Prüfung nachweisen, vorbehalten abweichende Staatsverträge (Mindeststandards Art. 23 und 24).
Wie Sie sich vorbereiten können
Der VBV nennt drei Wege: die Vorbereitung durch das Unternehmen, durch externe Bildungsanbieter oder selbstständig (VBV, Prüfungsvorbereitung). Die Inhalte sind für alle gleich: die Qualifikationsprofile (PDF).
| Weg | Was es ist | Kosten | Was der VBV dazu sagt |
|---|---|---|---|
| Nullserie (Musterprüfung) des VBV | für jeden Prüfungsteil eine Musterprüfung auf myVBV | kostenlos, Registrierung nötig | unter «Prüfungsvorbereitung» mit konkreten Informationen zur Prüfung |
| Digitaler Lernpfad des VBV | 10 Circles mit Lernmodulen, Fach-Checks, Praxisaufträgen und einer Mediathek; Deutsch, Französisch, Italienisch; auch für die Rezertifizierung | CHF 320 exkl. MWST, einmalig pro Person | persönliche Lizenz, nicht übertragbar, keine Rückerstattung; gültig, solange die Person im Register aktiv geführt wird; ersetzt den separaten Kauf der vier Fachbücher, WBT und Testprüfungen |
| Vorbereitung im Betrieb | Schulung durch die Arbeitgeberin; im Profil Nicht-Leben auch eigenständige Kundenkontakte mit dem Status «in Ausbildung» | keine Gebühr des VBV publiziert | Status «in Ausbildung» einmalig und nur im Profil Nicht-Leben, höchstens 24 Monate; es gelten sämtliche Voraussetzungen nach Mindeststandards Art. 25 bis 27, insbesondere beaufsichtigte Arbeitgeberin, Registrierung, Haftungserklärung, zertifizierte strukturierte Ausbildung und bestandene interne Fachchecks vor unbegleiteten Kundeneinsätzen |
| Private Bildungsanbieter | Vorbereitungskurse von Drittanbietern | je nach Anbieter | der VBV bietet keine Vorbereitungskurse an, arbeitet dazu mit keinen Bildungspartnern zusammen und führt keine Qualitätskontrollen der Kursanbieter durch; er empfiehlt Referenzen bei Absolvierenden, Versicherungsunternehmen oder etablierten Brokern |
| Selbststudium | Lernen mit den Qualifikationsprofilen, den Gesetzen und Übungsmaterial | je nach Material | ausdrücklich als Weg genannt (VBV-FAQ) |
Die gedruckten Bücher der Reihe intermediary@insurance sind seit Sommer 2025 nicht mehr erhältlich; der VBV hat auf eine digitale Mediathek gewechselt (VBV). Lernende in der beruflichen Grundbildung brauchen während der Lehre in der Regel weder Zulassungsprüfung noch Registereintrag, wenn der Lehrbetrieb die Branchenempfehlung vom 8. September 2026 beachtet (VBV-FAQ).
Wie lange dauert die VBV-Ausbildung?
Eine feste Ausbildungsdauer schreibt keine offizielle Quelle vor, die wir gelesen haben. Für die Zulassungsprüfung ist kein bestimmter Vorbereitungskurs vorgeschrieben. Für Kundenkontakte mit dem Status «in Ausbildung» gelten jedoch verbindliche betriebliche Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen (Mindeststandards Art. 26 und 27). Die Fristen, die tatsächlich gelten, sind diese:
Fristen, die die Dauer begrenzen
- Die bestandene Prüfung «Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse» verfällt, wenn Sie nicht innerhalb von 24 Monaten einen weiteren Prüfungsteil bestehen (Prüfungsordnung 5.211).
- Mit dem Status «in Ausbildung» im Profil Nicht-Leben müssen Sie die Zulassungsprüfung grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsbeginn bestehen. Aus entschuldbaren Gründen (etwa Krankheit, Unfall, Mutterschaft) kann auf Antrag eine Fristerstreckung von mindestens zwei Wochen bis höchstens sechs Monate gewährt werden; sonst wird der Eintrag bei Fristablauf gelöscht (Mindeststandards Art. 25 und 27; Prüfungsordnung 3.221).
- Die schriftlichen Online-Teile können Sie laufend und orts- sowie zeitunabhängig buchen; für sie gibt es nach dem Kauf keine Frist. Für «Leben» wählen Sie das Datum bei der Buchung (VBV-FAQ).
- Den digitalen Lernpfad bearbeiten Sie in Ihrem eigenen Tempo (myVBV).
- Das Ergebnis kommt binnen 7 Tagen nach der Prüfung (Prüfungsordnung 3.83).
Wie viele Wochen Sie selbst brauchen, hängt vom Profil und von Ihrer Erfahrung ab. Allbranche verlangt vier Prüfungsteile, darunter ein mündliches Fachgespräch; ein einzelnes Profil zwei.
Nach dem Zertifikat: Register und Rezertifizierung
Gebundene Vermittlerinnen und Vermittler kommen nach bestandener Prüfung automatisch ins Branchenregister; ungebundene beantragen die Registrierung bei der FINMA (Mindeststandards Art. 11). Solange Sie als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler tätig sind, unterliegen Sie grundsätzlich der Rezertifizierungspflicht (Prüfung online, 30 Minuten) und bezahlen jährlich CHF 100 für Rezertifizierung und Dossierführung. Bei neuer Zulassung kommt das erste Aufgebot nach zwei Jahren. Der Nachweis muss spätestens nach drei Jahren erbracht sein (Mindeststandards Art. 29 und 32). Massgebend ist Ihre persönliche Frist in myVBV; Übergangsfristen, anerkannte gleichwertige Weiterbildungsnachweise und die BFSA-Sonderregelung bleiben vorbehalten. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber VBV-Register: wer sich registrieren muss, Fristen, Kosten; Ablauf und Regeln jedes Prüfungsteils im Ratgeber VBV-Prüfung: Prüfungsteile, Dauer, Kosten, Vorbereitung.
Unsere Übungsteile je Prüfungsteil
Alle Übungsangebote von ProSyllabus finden Sie auf der Seite Versicherungsvermittler/-in VBV. Je Prüfungsteil: Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse (Prüfungssimulationen, die erste kostenlos), Nicht-Leben (Prüfungssimulationen mit geleitetem Fall und Fall-Trainings), Krankenzusatzversicherung (Prüfungssimulationen mit geleitetem Fall) und für den mündlichen Teil die «Vorbereitung Fachgespräch Leben» mit Wissens-Drills und schriftlichen Fällen. Das Allbranche-Paket enthält alle Teile, auch die Vorbereitung Fachgespräch Leben. Es sind eigene Fragen von ProSyllabus, nicht die Nullserie. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.
Häufige Fragen
Muss ich für das VBV-Zertifikat einen Kurs besuchen?
Nein. Der VBV schreibt keinen Kurs vor und bietet selbst keine Vorbereitungskurse an. Sie können sich selbstständig, im Betrieb oder bei einem privaten Bildungsanbieter vorbereiten. Für das Zertifikat bestehen Sie die Prüfungsteile Ihres Profils. Ein von der Prüfungskommission anerkannter gleichwertiger Abschluss ermöglicht ab 2026 den Registereintrag ohne Prüfung auf Stufe Zulassung im anerkannten Profil.
Was kostet die VBV-Zertifizierung?
An Prüfungsgebühren CHF 500 für Nicht-Leben oder Krankenzusatzversicherung, CHF 600 für Leben oder für Krankenzusatzversicherung und Nicht-Leben, CHF 700 für Nicht-Leben und Leben oder für Krankenzusatzversicherung und Leben, CHF 800 für Allbranche. Das gilt für einen Versuch je Teil. Freiwillig dazu kommt der digitale Lernpfad für CHF 320 exkl. MWST; nach der Zulassung die jährliche Gebühr von CHF 100.
Befreit mich meine Berufserfahrung von einem Prüfungsteil?
Nein. Im neuen Prüfungsmodell gibt es keinen Erlass von Prüfungsteilen aufgrund von Berufserfahrung oder Bildungsabschlüssen mehr. Die von der Prüfungskommission als gleichwertig anerkannten Abschlüsse berechtigen zum Registereintrag ohne Prüfung auf Stufe Zulassung, zum Beispiel Kaufmann/-frau EFZ Privatversicherung ab Lehrbeginn 2023 für Allbranche. Vorbehalten bleiben abweichende Staatsverträge, namentlich die Anerkennung britischer Abschlüsse nach dem BFSA.
Ist «Leben» eine schriftliche Prüfung mit Antwortoptionen?
Nein. «Leben» ist ein mündliches Fachgespräch von 30 Minuten mit zwei Expertinnen oder Experten, nach einem Vorbereitungsauftrag von 3 Tagen; der VBV nennt als Prüfungsform «Mündliche Prüfung, Präsenz», die Prüfungsordnung als Prüfungsort «Präsenz oder online». «Krankenzusatzversicherung» dauert 30 Minuten und enthält eine geleitete Fallarbeit.
Gilt mein KV-Abschluss in Privatversicherung von 2020 als gleichwertig?
Nach der Liste des VBV nicht. Die Gleichwertigkeit gilt ausdrücklich nur für die Bildungsverordnung vom 16.8.2021, also ab Lehrbeginn 2023 und die ersten Abschlüsse 2026. Frühere Abschlüsse gelten nicht als gleichwertig.
Wie lange ist die bestandene Prüfung «Generelle Fähigkeiten» gültig?
Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 24 Monaten einen zusätzlichen Prüfungsteil bestehen. Für sie allein gibt es kein Zertifikat.
Gibt es offizielle Musterprüfungen?
Ja. Der VBV stellt für jeden Prüfungsteil eine Nullserie (Musterprüfung) kostenlos auf myVBV bereit; dafür ist eine Registrierung nötig.
Zur Übersicht: Versicherungsvermittler/-in VBV bei ProSyllabus. Unabhängiges Übungsangebot, nicht mit dem VBV verbunden.
Quellen
- amtlich — VBV: Zulassungs- und Rezertifizierungsprüfungen (Prüfungsteile, Gebühren, gleichwertige Prüfungen, Rezertifizierung)
- amtlich — VBV: Häufig gestellte Fragen zur Versicherungsvermittlung (Register, Prüfungen, Rezertifizierung, Jahresgebühr, Cicero)
- amtlich — myVBV: Versicherungsvermittler/-in (Preise, Nullserie, digitaler Lernpfad)
- amtlich — VBV: Bildungsabschluss Versicherungsvermittler/-in VBV (Titel)
- amtlich — VBV: Prüfungsvorbereitung und Lernmedien (digitaler Lernpfad, Angebote von Drittanbietern)
- amtlich — VBV/AFA: Prüfungsordnung zu den Mindeststandards, V 4.0 vom 17. Januar 2025, Stand 13. Mai 2026 (PDF)
- amtlich — VBV: Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäss Art. 43 VAG, vom 3. Mai 2024, Stand 13. August 2024 (PDF)
- amtlich — VBV: Qualifikationsprofile und Spezialfälle zu den Mindeststandards, 3. Mai 2024 (PDF)
- amtlich — VBV: Versicherungsvermittlung (Übersicht, Branchenregister, FINMA-Register)
amtlich = ein Dokument der zuständigen Stelle. berichtet = eine Nachrichten- oder Vorbereitungsseite, die wir nicht an einem Original prüfen konnten. Wo Quellen sich widersprechen, sagt diese Seite das, statt eine zu wählen.
