Geprüft am 21. Oktober 2026. Ablauf und Gebührenempfehlung nach den Seiten der Tierärztekammer Nordrhein, dazu LHundG NRW, DVO LHundG NRW, LAVE und Stadt Köln, gelesen am 21. Oktober 2026. Die Gebühr ist eine unverbindliche Empfehlung; den Betrag stellt die Praxis.
Ein Weg zum Sachkundenachweis für einen großen Hund in NRW führt in eine von der Tierärztekammer autorisierte Tierarztpraxis: Sie füllen dort einen Fragebogen mit 30 Fragen aus, danach folgt ein Informationsgespräch, und reichen Ihre Kenntnisse, erhalten Sie die Sachkundebescheinigung, die Sie Ihrer Ordnungsbehörde vorlegen. Dieser Leitfaden erklärt, wer den Nachweis abnehmen darf, wie Sie eine autorisierte Praxis finden, wie Fragebogen und Gespräch ablaufen, was die Tierärztekammer Nordrhein als Gebühr empfiehlt und was passiert, wenn die Kenntnisse nicht reichen.
ProSyllabus ist eine unabhängige Lernplattform. Wir sind weder mit der Tierärztekammer Nordrhein oder der Tierärztekammer Westfalen-Lippe noch mit dem Land Nordrhein-Westfalen und seinen Behörden (etwa dem LAVE oder den Ordnungsämtern) noch mit einer Tierärztin, einem Tierarzt oder einer anderen prüfenden Stelle verbunden. Wir fassen hier die veröffentlichten Regeln zusammen. Im Einzelfall entscheiden die zuständige Behörde und, über die Bescheinigung, die prüfende Stelle.
Tierärztekammer Nordrhein, gelesen am 21. Oktober 2026.
Wer den Sachkundenachweis abnehmen darf
Wer die Bescheinigung ausstellen darf, hängt davon ab, unter welche Regel Ihr Hund fällt. Für große Hunde nach § 11 LHundG NRW kann der Nachweis nach § 11 Abs. 3 durch die Sachkundebescheinigung einer anerkannten Sachverständigen oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von Tierärztinnen und Tierärzten erbracht werden, die die Tierärztekammern benannt haben. Die Tierärztekammer Nordrhein betont: Der autorisierte Tierarzt ist nur ermächtigt, den Nachweis zur Haltung eines „großen“ Hundes zu erteilen.
| Ihr Hund | Wer stellt die Sachkundebescheinigung aus? | Grundlage |
|---|---|---|
| großer Hund (§ 11): ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht | autorisierte Tierärztin oder autorisierter Tierarzt, anerkannte Sachverständige oder sachverständige Stelle | § 11 Abs. 3 LHundG NRW |
| Hund bestimmter Rassen (§ 10) | amtliche Tierärztin oder amtlicher Tierarzt, anerkannte Sachverständige oder sachverständige Stelle | § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 3 LHundG NRW |
| gefährlicher Hund (§ 3) | nur die amtliche Tierärztin oder der amtliche Tierarzt | § 6 Abs. 2 LHundG NRW |
Nicht jede Tierarztpraxis darf den Nachweis abnehmen. Die Kammer autorisiert nur Tierärztinnen und Tierärzte, die Fachtierärztin oder Fachtierarzt für Kleintiere sind, die Zusatzbezeichnung „Tierverhaltenstherapie beim Hund“ führen oder einmal eine mindestens 12 ATF-stündige Fortbildung auf dem Gebiet „Verhaltenstherapie beim Hund“ nachgewiesen haben. Eine „Halterbescheinigung“, wie es sie früher gab, ist laut Kammer seit der letzten Aktualisierung des LHundG nicht mehr vorgesehen; sie war nur eine Übergangsregelung aus dem Jahr 2002.
Eine autorisierte Praxis finden
Die Tierärztekammer Nordrhein führt eine Liste der autorisierten Tierärzte und zeigt sie auf einer interaktiven Karte: „Tierärzte finden +“. Dort sind laut Kammer die Tierarztpraxen im Kammerbereich Nordrhein aufgeführt, die zur Abnahme der Sachkunde autorisiert wurden. Aufgenommen werden Tierärzte mit ihrer Praxisadresse, die bei der Kammer als niedergelassen oder als Assistentin oder Assistent in einer Praxis gemeldet sind; die Liste wird laufend ergänzt.
Anerkannte Sachverständige und sachverständige Stellen, zum Beispiel Hundeschulen oder Hundevereine, erkennt das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) an. Eine öffentliche Liste dieser Stellen haben wir auf den Seiten des LAVE zum Landeshundegesetz am 21. Oktober 2026 nicht gefunden. Fragen Sie in diesem Fall Ihre Ordnungsbehörde oder das Veterinäramt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Westfalen-Lippe
- Westfalen-Lippe: Das Gesetz spricht von Tierärztinnen und Tierärzten, die „die Tierärztekammern“ benennen. Alles, was wir hier über Fragebogen, Karte und Gebühr schreiben, stammt von der Tierärztekammer Nordrhein. In NRW gibt es außerdem die Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Ob ihr Verfahren, ihr Fragebogen oder ihre Gebühr davon abweichen, haben wir nicht geprüft. Fragen Sie dort oder in der Praxis nach.
Die Karte der Tierärztekammer Nordrhein zeigt nur Praxen im Kammerbereich Nordrhein.
Der Ablauf in vier Schritten
| Schritt | Was passiert | Was die Quellen sagen |
|---|---|---|
| 1 | Termin in einer autorisierten Praxis vereinbaren | Die Kammerseiten nennen kein Verfahren für die Terminvergabe; fragen Sie die Praxis nach Termin, Dauer und Preis |
| 2 | Fragebogen ausfüllen | insgesamt 30 Fragen aus den einzelnen Kategorien, vor dem Beratungsgespräch |
| 3 | Informationsgespräch | falsch beantwortete Fragen können Grundlage des Gesprächs sein; „ohne Prüfungscharakter“ |
| 4 | Sachkundebescheinigung | Formular der Kammer „zur Vorlage beim Ordnungsamt“; ablehnen, wenn Kenntnisse fehlen |
Schritt 2: der Fragebogen
Die Kammer hat sieben Fragebögen mit je 30 Fragen erstellt, die die fünf Themen zu gleichen Teilen enthalten; die autorisierten Tierärzte erhalten sie auf Anfrage von der Kammer. Zum Lernen veröffentlicht die Kammer alle Fragen mit Lösungsschablone. Der Fragebogen soll Ihnen laut Kammer eine Selbstkontrolle Ihrer Sachkundigkeit ermöglichen. Wie Sie ihn durcharbeiten: Sachkundenachweis NRW: Fragen und Antworten.
Schritt 3: das Informationsgespräch
Nach den Informationen der Kammer für die autorisierten Tierärzte soll der Nachweis im Rahmen eines Informationsgesprächs ohne Prüfungscharakter erbracht werden. Das Gespräch soll sich auf fünf Themen erstrecken: das Sozialverhalten und die Ausdrucksformen des Hundes, die Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene, das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden, die Erziehung des Hundes sowie die Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden. Die falsch beantworteten Fragen aus dem Fragebogen können als Grundlage dienen. Den schriftlichen Test nennt die Kammer gegenüber den Tierärzten außerdem eine Argumentationshilfe bei schwachen Kandidaten.
Was das praktisch heißt (unsere Einschätzung): Rechnen Sie damit, zu Ihren Fehlern gefragt zu werden, und üben Sie, kurz und konkret zu antworten. So könnte eine Frage im Gespräch aussehen:
Eigene Übungsfrage für das Gespräch · Bereich 1, Sozial- und Ausdrucksverhalten
Ein fremder Hund rennt auf Ihren Hund zu. Wie unterscheiden Sie einen jagenden von einem drohenden Hund?
Diese Punkte sollte Ihre Antwort enthalten:
- Jagen: Blick fest auf der Beute, rasche geduckte Annäherung
- Jagen: kein Knurren
- Hund, der andere Hunde kennt: droht in der Regel vor einem Angriff
- Drohsignale z. B. Anstarren, Knurren, Zähne zeigen
Von ProSyllabus geschrieben, keine Frage aus dem Fragebogen der Tierärztekammer. Quelle der Musterantwort: TVT-Merkblatt Nr. 108.
Schritt 4: die Bescheinigung
Die Kammer stellt ein Formular „Bescheinigung der Sachkunde für Hundehalter gemäß § 11 Abs. 3 Landeshundegesetz – LHundG NRW zur Vorlage beim Ordnungsamt“ bereit. Darin bescheinigt die von der Kammer beauftragte Tierärztin oder der Tierarzt mit Name, Geburtsdatum und Anschrift der Halterin oder des Halters, dass der Sachkundenachweis erbracht wurde, mit Praxisname, Datum, Unterschrift und Praxisstempel. Eine Durchschrift sollte die Praxis laut Kammer drei Jahre aufbewahren.
Was Sie zum Termin mitbringen
Eine Liste dafür steht auf den Seiten der Tierärztekammer Nordrhein, die wir gelesen haben, nicht. Das Formular der Bescheinigung enthält Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift; fragen Sie die Praxis bei der Terminvereinbarung, welche Unterlagen sie sehen möchte. Zum Vergleich ein Beispiel vom Veterinäramt: Der Rhein-Kreis Neuss nimmt dort laut Merkblatt (Stand April 2017) den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde nach Rasse und Hunde bestimmter Rassen ab, nicht für große Hunde; sein Test besteht aus 34 Fragen, von denen 24 richtig beantwortet sein müssen, und zum Termin bringen Sie Personalausweis und Chipnummer des Hundes mit.
Was der Termin kostet
Die Tierärztekammer Nordrhein spricht eine unverbindliche Gebührenempfehlung aus: Für die Abnahme des Sachkundenachweises einschließlich Informationsgespräch und Ausfertigung der Bescheinigung hält sie insgesamt 60,43 Euro für angemessen. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte. So setzt sich der Betrag zusammen:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (Nr. 1 GOT), dreifacher Satz | 33,78 € |
| Sonstige Bescheinigung (Nr. 88 GOT), einfacher Satz | 17,00 € |
| Zwischensumme | 50,78 € |
| 19 % Mehrwertsteuer (unsere Rechnung) | 9,65 € |
| Gebührenempfehlung insgesamt | 60,43 € |
Summe 60,43 € inklusive Mehrwertsteuer. Die Kammer nennt die Empfehlung unverbindlich; die 17,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer für die Bescheinigung sind laut Kammer in jedem Fall als Mindestbetrag zu berechnen.
Früher waren 30,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer als Gebühr festgelegt; die Kammer begründet die Erhöhung mit dem Zeit- und Verwaltungsaufwand. Weil die Empfehlung unverbindlich ist, kann Ihre Praxis einen anderen Betrag berechnen. Fragen Sie vorher.
Wenn die Kenntnisse nicht reichen
Eine festgesetzte Fehlerquote gibt es beim autorisierten Tierarzt nicht. Die Entscheidung fällt nach dem Gespräch: Ist die Tierärztin oder der Tierarzt überzeugt, dass Ihnen die erforderlichen Kenntnisse fehlen, muss sie oder er die Ausstellung der Bescheinigung ablehnen. Die Kammer weist ihre Tierärzte außerdem darauf hin, dass sogenannte „Gefälligkeitsbescheinigungen“ ein großes Haftungsrisiko bergen und Tierärzte bei Verstößen aus der Liste gestrichen werden können.
Wann und wie oft Sie es beim Tierarzt erneut versuchen können, steht auf den Kammerseiten, die wir gelesen haben, nicht. Für die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt und bei anerkannten Sachverständigen regelt § 1 Abs. 3 und 4 DVO: Sie kann einmal wiederholt werden, und bis zur Wiederholung sollen höchstens zwei Monate vergehen. Ergibt auch die Wiederholung keine ausreichende Sachkunde, wird die Ordnungsbehörde informiert.
Wenn Ihnen Lücken auffallen, arbeiten Sie den Bereich gezielt nach: Sachkundenachweis NRW online üben. Für Übung im Format gibt es den Sachkundenachweis-Trainer mit eigenen Übungsfragen und einer mündlichen Übung.
Wer braucht den Nachweis: Halter, Partner, Aufsichtspersonen
Halter eines Hundes ist nach den Informationen der Kammer, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat. Bei Eheleuten ist in der Regel ein Ehepartner Halter; in besonderen Fällen, etwa bei regelmäßig wechselnder Betreuung, können auch zwei oder mehr Personen gleichzeitig Halter sein. Sind beide Eheleute Halter, muss jeder die persönlichen Voraussetzungen vollständig erbringen. Aufsichtspersonen großer Hunde, also Menschen, die den Hund nur ausführen, brauchen keine Sachkundebescheinigung. Die Kammer schreibt aber auch: Wer seinen Hund einer Aufsichtsperson überlässt, die dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, begründet damit Zweifel an der eigenen Sachkunde.
Nach dem Termin: die Anzeige bei der Ordnungsbehörde
Die Bescheinigung allein reicht nicht. Nach § 11 LHundG NRW ist die Haltung eines großen Hundes der zuständigen Behörde anzuzeigen, und Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochip und Haftpflichtversicherung sind ihr nachzuweisen. Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (§ 13). Am Beispiel Köln: Die Stadt verlangt den Anzeigevordruck, den Sachkundenachweis, den Haftpflichtversicherungsnachweis und den Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung; die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines großen Hundes beträgt dort 25 Euro.
| Unterlage (Beispiel Köln) | Woher |
|---|---|
| Anzeigevordruck | Downloadservice der Stadt; alternativ das Online-Anmeldeverfahren |
| Sachkundenachweis | Bescheinigung der autorisierten Praxis oder der anerkannten Stelle |
| Haftpflichtversicherungsnachweis | Versicherer; Mindestdeckung 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden |
| Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung | Bescheinigung der Tierarztpraxis mit der Chipnummer |
Was genau für große Hunde gilt und wie Sie prüfen, ob Ihr Hund dazugehört: 20/40-Regel NRW: Braucht mein Hund einen Sachkundenachweis?. Den Überblick über Pflicht, Kosten und Prüfersuche finden Sie unter Hundeführerschein NRW.
Häufige Fragen
Kann jeder Tierarzt den Sachkundenachweis abnehmen?
Nein. Für große Hunde nur Tierärztinnen und Tierärzte, die die Tierärztekammer dafür autorisiert hat. Voraussetzung ist laut Tierärztekammer Nordrhein die Fachtierarzt-Anerkennung für Kleintiere, die Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie beim Hund oder eine mindestens 12 ATF-stündige Fortbildung in Verhaltenstherapie beim Hund.
Wie finde ich einen autorisierten Tierarzt?
Über die Karte „Tierärzte finden +“ der Tierärztekammer Nordrhein. Dort sind die autorisierten Praxen im Kammerbereich Nordrhein aufgeführt.
Was kostet die Sachkundeprüfung beim Tierarzt?
Die Tierärztekammer Nordrhein empfiehlt unverbindlich 60,43 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, für Abnahme, Informationsgespräch und Bescheinigung. Den Betrag stellt die Praxis.
Wie läuft der Termin ab?
Sie füllen einen Fragebogen mit 30 Fragen aus, danach folgt ein Informationsgespräch, in dem falsch beantwortete Fragen besprochen werden können. Reichen Ihre Kenntnisse, erhalten Sie die Sachkundebescheinigung.
Kann ich durchfallen?
Eine feste Fehlerquote gibt es nicht. Der Tierarzt muss die Bescheinigung aber ablehnen, wenn er nach dem Gespräch überzeugt ist, dass die erforderlichen Kenntnisse fehlen.
Muss mein Hund mitkommen?
Die Kammerseiten, die wir gelesen haben, sehen keine Prüfung mit dem Hund vor: Es gibt einen Fragebogen und ein Gespräch. Fragen Sie im Zweifel die Praxis.
Brauchen beide Partner eine Bescheinigung?
Nur wenn beide Halter sind. Dann muss laut Kammer jeder die persönlichen Voraussetzungen vollständig erbringen; Personen nach § 6 Abs. 3 (über § 11 Abs. 2 Satz 3) gelten bereits als sachkundig. Wer den Hund nur ausführt, braucht als Aufsichtsperson eines großen Hundes keine Sachkundebescheinigung.
Wo gebe ich die Bescheinigung ab?
Bei der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Bezirk der Hund gehalten wird, zusammen mit der Anzeige der Haltung und den übrigen Nachweisen.
Gilt das auch in Westfalen-Lippe?
Die Angaben hier stammen von der Tierärztekammer Nordrhein. Ob das Verfahren der Tierärztekammer Westfalen-Lippe abweicht, haben wir nicht geprüft.
Quellen
- amtlich — Tierärztekammer Nordrhein — Sachkundebescheinigung LHundG (mit Fragebogen, Lösungsschablone und Link zur Karte der autorisierten Tierärzte)
- amtlich — Tierärztekammer Nordrhein — Autorisierung LHundG und Gebührenempfehlung
- amtlich — Tierärztekammer Nordrhein — Informationen für die Abnahme der Sachkundeprüfung (PDF)
- amtlich — Tierärztekammer Nordrhein — Bescheinigung der Sachkunde für Hundehalter gemäß § 11 Abs. 3 LHundG NRW (Formular, PDF)
- amtlich — RECHT.NRW.DE — Landeshundegesetz (LHundG NRW), Fassung gültig ab 27.09.2016
- amtlich — RECHT.NRW.DE — Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz (DVO LHundG NRW), Fassung ab 09.12.2025
- amtlich — Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) — Landeshundegesetz NRW
- amtlich — LAVE — Anerkennung von Sachverständigen nach dem LHundG NRW
- amtlich — Stadt Köln — Haltungsanzeige für einen großen Hund
- amtlich — Rhein-Kreis Neuss, Veterinäramt — Merkblatt Landeshundegesetz, Stand April 2017 (PDF)
- amtlich — TVT — Merkblatt Nr. 108 Aufeinandertreffen mit einem freilaufenden Hund (PDF)
amtlich = ein Dokument der zuständigen Stelle. berichtet = eine Nachrichten- oder Vorbereitungsseite, die wir nicht an einem Original prüfen konnten. Wo Quellen sich widersprechen, sagt diese Seite das, statt eine zu wählen.
